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Liebe Schwestern und Brüder in den Gemeindekirchenräten,

der Kollektenplan für 2024 ist von der Landessynode verabschiedet worden. Damit hat er im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unserer Kirche verbindliche Bedeutung.
Der Plan legt die Kollekten für die Sonn- und Feiertage als besondere Bitte, Lasten gemeinsam zu tragen, fest. Seit der Coronazeit sind die Kollekten zurück gegangen. Sicher hat das vielfältige Gründe und es hat auch Folgen. Folgen vor allem für die Unternehmungen, die auf Kollekten angewiesen sind.

Mit der Bereitschaft zum Teilen sagen wir Dank. Unser Dank gilt Gott. Unser Dank kommt anderen Menschen zugute. Mit jedem Cent unserer Kollekten setzen wir Zeichen der Solidarität und Nächstenliebe. Es ist eine wichtige Erfahrung: Die Gaben der Nächstenliebe stärken Empfänger und die Geber.

An dieser Stelle möchten wir wie alle Jahre die Beilage „Die Kollekte – geistliche Dimension und liturgisches Element“1 in Erinnerung rufen. Gut, wenn wir in Gemeindekirchenräten über Kollekten ins Gespräch zu kommen. Über Erfahrungen dazu kann berichtet werden.

Die Kollektensammlungen im Gottesdienst sind in einer Verordnung geregelt2. Die Sammlungen des Dankopfers sind ordentlicher Bestandteil aller Sonn- und Feiertagsgottesdienste. Bei den Abkündigungen zur Kollektensammlung müssen Empfänger und Zweck benannt werden. Darüber hinaus kann eine weitere Kollekte im oder im Anschluss an den Gottesdienst (Ausgangskollekte) für die Ortsgemeinde gesammelt werden.

Für die Abkündigungen im Gottesdienst stehen Ihnen die Kollektenempfehlungen zur Verfügung3.

Ihr Christian Fuhrmann,
Oberkirchenrat


1 https://www.ekmd.de/service/ekmintern/beilagen/die-kollekte-geistliche-dimension-und-liturgisches-element.html
2 Regelungen zur Kollektensammlung stehen in Nr. 19.2 der Vermögensverwaltungs- und Aufsichtsverordnung vom 13. September 2014 (ABl. S. 198, ber. S. 262).
3 https://www.ek
md.de/kollektenplan/

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