Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) verfolgt die Aufarbeitung sowie die Prävention von sexuellem Missbrauch konsequent und nach klaren Verfahrensregeln.
Auf der 8. Tagung der II. Landessynode im November 2018 bekräftigten die Synodalen:
„Die Landessynode stellt sich dem Leid und dem Schmerz der von sexualisierter Gewalt im Raum der EKM und ihrer Vorgängerkirchen betroffenen Menschen und der damit verbundenen Schuld und Verantwortung von Kirche und Diakonie… Die Landessynode bittet alle, in ihrem eigenen Arbeits- und Lebensumfeld und auf allen Ebenen der Landeskirche besonders aufmerksam hinzuschauen und hinzuhören, wo Menschen von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder betroffen sein könnten“.
Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch innerhalb der EKM:
- Allen Hinweisen oder Verdachtsmomenten auf sexualisierte Gewalt wird unverzüglich nachgegangen.
- Bei hinreichendem Verdacht erfolgen die Suspendierung vom Dienst, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und das Erstatten einer Strafanzeige.
- Wird Betroffenen Beratung und Hilfe angeboten.
Um eine Kultur der Aufmerksamkeit, des Hinschauens und der Sensibilität zur Vermeidung von Gefährdung im Bereich sexualisierter Gewalt zu erreichen, werden in der EKM alle Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst umfassend und verbindlich geschult.