27.03.2007
Erklärung über "Zehn Artikel über Freiheit und Dienst der Kirche"

Vom 13. Juni 1963

Berichte aus dem kirchlichen Leben zeigten, daß sich die von der Konferenz am 8. März 1963 gemeinsam für alle Landeskirchen verabschiedeten „Zehn Artikel über Freiheit und Dienst der Kirche“ bereits jetzt als hilfreiche Wegweisung zu gemeinsamer kirchlicher Arbeit erwiesen haben.

Die Konferenz stellte fest, daß in der Öffentlichkeit zum Teil nicht richtig erkannt worden ist, daß die Kirche in den „Zehn Artikeln“ zuerst sich selbst anredet und eine theologische Besinnung über die Grundlagen ihres Dienstes und ihres Handelns in der heutigen Welt vollzieht. Darum muß die Konferenz jeden politischen Mißbrauch ihrer „Zehn Artikel“ wie auch deren Abwertung zu einem unverbindlichen Diskussionsbeitrag aufs lebhafteste bedauern und abweisen.

Politischer Mißbrauch findet in den Artikeln selbst keinerlei Begründung; er wird vielmehr durch das Bestreben der Konferenz der Kirchenleitungen widerlegt, diese Artikel aus der tagespolitischen Diskussion herauszuhalten, was ihr auch fast ein Vierteljahr lang möglich war. Indessen läßt sich die Kirche durch politischen Mißbrauch die Bedeutung ihrer „Zehn Artikel über Freiheit und Dienst der Kirche“ als „die der Kirche heute in Auslegung von Schrift und Bekenntnis gegebene Wegweisung“ nicht beeinträchtigen.


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