28.10.2020
Beilage Grundstücke in der EKM

Kirchengrundstücke sind als selbstgenutzte Immobilien, weil auf ihnen zum Beispiel Kirche, Pfarrhaus oder Gemein- dehaus stehen oder Kirchenwald wächst, ebenso wichtig wie als verpachtete Grundstücke, die mit ihren Erträgen zur Finanzierung kirchlicher Arbeit beitragen.

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