Sie wollen in die evangelische Kirche eintreten? Wir freuen uns darüber und informieren Sie gern, welche Schritte hierfür zu gehen sind:
Sie sind getauft und möchten (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden.
- Rufen Sie das evangelische Pfarramt oder das evangelische Gemeindebüro in Ihrer Nähe an. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Gemeindesuche.
- Verabreden Sie ein Gespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer. Das Aufnahmegespräch soll Sie informieren und beraten. Ihre Fragen zur Organisation Kirche, zur Gemeinde vor Ort oder zu Glaubensinhalten stehen im Mittelpunkt. Auch Ihre bisherigen Erfahrungen mit Kirche haben hier ihren Platz, seien es gute oder schlechte.
- Füllen Sie den Aufnahmeantrag aus - vielleicht gleich während des Gesprächs oder im Nachhinein zuhause und geben Sie ihn im Pfarramt ab.
- Sie werden dann zum Gottesdienst eingeladen.
Bringen Sie auch gern Ihre eigenen Vorstellungen ein, wie Sie sich den Wiedereintritt wünschen.
Sie möchten Mitglied werden, sind aber noch nicht getauft.
Das äußere Zeichen dafür, dass jemand zur christlichen Gemeinde gehört, ist die Taufe. Sie gehört untrennbar zu einer Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche dazu.
- Zunächst ist ein Gespräch anzuraten zwischen Ihnen und der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer der Kirchengemeinde, in der Sie Mitglied sein wollen. Die Kontakte finden Sie hier. In dem Gespräch überlegen Sie gemeinsam, wie der Weg zur Taufe für Sie konkret aussehen kann. Dieser Weg soll zugeschnitten sein auf die Gegebenheiten und Möglichkeiten, die Sie und die örtliche Kirchengemeinde mitbringen.
- Sicher wird dieser Weg einige Gespräche und Informationen zum christlichen Glauben und Leben umfassen. Eventuell können Sie gemeinsam mit anderen an einem Glaubenskurs teilnehmen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, wie Sie bereits jetzt am Leben der christlichen Gemeinde teilnehmen können.
- Am Ende dieses Vorbereitungsweges steht dann Ihre Taufe in einem Gottesdienst. Dabei können und sollen Sie sich aktiv einbringen.
Als Mitglied der Kirche zahlen Sie - sofern Sie lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind - Kirchensteuer. Neben der Kirchensteuer bitten die Kirchengemeinden für ihre Aufgaben vor Ort von ihren Mitgliedern ein Kirchgeld. Lassen Sie sich bitte auch darüber in dem Gespräch informieren.