EKM-Verfassung
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Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Die Föderationssynode der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 10 Abs. 3 Nr. 2 der Vorläufigen Ordnung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland mit der nach Artikel 10 Abs. 5 Satz 3 der Vorläufigen Ordnung erforderlichen Mehrheit am 3. Juli 2008 die nachfolgende Verfassung für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland beschlossen, der die Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen am 5. Juli 2008 mit der jeweils erforderlichen verfassungsändernden Mehrheit zugestimmt haben und die hiermit verkündet wird.
Format A5