02.03.2022
Sachsen-Anhalt lockert Corona-Maßnahmen

Magdeburg (epd). In Sachsen-Anhalt haben ab Freitag neben geimpften und genesenen Personen auch wieder tagesaktuell Getestete Zugang zu Restaurants und Hotels. 

Mit der neuen Eindämmungsverordnung hat das sachsen-anhaltische Kabinett den zweiten Öffnungsschritt der Bund-Länder-Runde vom 16. Februar umgesetzt, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mitteilte. Die Verordnung gilt bis zum 19. März.

Für überregionale Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt demnach eine maximale Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität beziehungsweise nicht mehr als 6.000 Teilnehmer. Bei Veranstaltungen im Freien sei maximal eine Auslastung von 75 Prozent erlaubt, aber nicht mehr als 25.000 Zuschauer. Es gelte das 2G-Plus-Zugangsmodell, sprich geimpfte und genesene Personen haben Zugang mit einem tagesaktuellen Test oder einer dritten Impfung.

Diskotheken und Clubs sind ebenfalls zugänglich im Rahmen des 2G-Plus-Modells. Für den organisierten Sportbetrieb gelte zudem statt des 2G-Modells künftig das verpflichtende 3G-Zugangsmodell. Kontaktdaten in schriftlicher oder digitaler Form müssen demnach ebenfalls nicht mehr erhoben werden. In Schulen entfällt ab dem 7. März die Maskenpflicht während des Unterrichts.


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