Finanzen und Kirchensteuer

Kirchensteuertelefon 0800 713 713 7
Kirchensteuer
Gemeindebeitrag
Staatsleistungen
Richtlinie über die Anlage des Geld- und Wertpapiervermögens der EKM
Haushalt der EKM und Finanzbericht

Kirchensteuer-Rechner
Kirche, Staat und Steuer
Häufige Fragen
Textbausteine und Grafiken zum Thema "Kirchensteuer" (z.B. für Gemeindebriefe)


Kontakt

Landeskirchenamt der EKM
Dezernat Finanzen


Kirchensteuertelefon
Ein besonderer Service für das Gebiet des Freistaates Thüringen bietet ein Kirchensteuer-Telefon. Unter der gebührenfreien Nummer 0800 713 713 7 beantworten drei Diplom-Finanzwirte Fragen rund um das Thema Kirchensteuer - montags bis freitags von 9 Uhr bis 11.30 Uhr.


Kirchensteuer
Mit der Zahlung der Kirchensteuer tragen grundsätzlich alle Gemeindeglieder zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben bei. Durch die Bindung der Kirchensteuer an das Einkommen erfolgt jedoch eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kirchensteuer zahlt nur, wer Kirchenmitglied ist und auf Grund seiner Einkünfte Einkommen- bzw. Lohnsteuer zahlt. Die Kirchensteuer ist damit nach sozialer Lage gestaffelt und sorgt aus finanzieller Sicht für Gerechtigkeit unter den Kirchenmitgliedern.

Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Einkommen- bzw. Lohnsteuer und wird von Arbeitgeber (Lohnabzugsverfahren), Finanzamt (Veranlagung) oder Bank (Abgeltungsteuer) einbehalten und dann an die Kirche überwiesen. Diesen Service der Finanzbehörden bezahlt die Landeskirche. Dennoch ist es die kostengünstigste und gerechteste Variante.

Für Arbeitnehmer, die in Thüringen oder Sachsen-Anhalt arbeiten und hier Steuern zahlen, aber außerhalb wohnen, erfolgt der sogenannte "Grenzgängerausgleich" an andere Landeskirchen (Clearing). Umgekehrt erhält die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland für Gemeindeglieder der EKM, die im Einzugsbereich anderer Landeskirchen arbeiten und dort Steuern zahlen, einen entsprechenden Ausgleich.

Siehe auch:


EKD-Finanzausgleich
Weil die einen Kirchen mehr Mitglieder und höhere Einnahmen haben als die anderen (höheres Pro-Kopf-Einkommen), gibt es zwischen den evangelischen Kirchen in Deutschland einen Finanzausgleich. Unsere Kirchen erhalten hiervon erhebliche Mittel. Zu einem Drittel ist der landeskirchliche Haushalt vom EKD-Finanzausgleich abhängig.
Siehe auch: www.kirchenfinanzen.de


Gemeindebeitrag
Kirchensteuer zahlt nur, wer auf Grund seiner Einkünfte Einkommen- bzw. Lohnsteuer zahlt. Da dies nur einen Teil der Gemeindeglieder betrifft und die Kirchensteuereinnahmen zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben nicht ausreichen, gibt es den Gemeindebeitrag (frühere Bezeichnung auch Kirchgeld). Dieser wird von allen volljährigen Kirchenmitgliedern direkt vor Ort erbeten.

Der Gemeindebeitrag dient der finanziellen Ausstattung der Kirchengemeinden. Durch die Landessynode wird jeweils nur ein Mindestbetrag festgelegt. Da diese Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinden dringend benötigt werden, sind höhere Beträge willkommen und werden auch Gemeindeglieder, die bereits Kirchensteuer zahlen, um den Gemeindebeitrag gebeten.

Der Gemeindebeitrag ist steuerrechtlich eine Spende und kann entsprechend geltend gemacht werden.

Siehe auch:


Staatsleistungen
Staatsleistungen sind Gelder, die von den Bundesländern an die Landeskirchen gezahlt werden. Sie haben ihre Grundlage darin, dass kirchliche Güter im Jahre 1803 im Rahmen des sogenannten "Reichsdeputationshauptschlusses" in den staatlichen Besitz übergegangen sind. Damals übernahmen die Landesherren zugleich die Verpflichtung, die Besoldung und Versorgung der Pfarrer sicherzustellen. Es handelt sich also um eine Art von Pachtersatzleistungen.

Zu diesem Thema hat die EKD eine neue Website erstellt mit ergänzenden Materialien. Hier findet man Zahlen und Fakten. Wer selbst über das Thema informieren will, findet hier auch eine große Infografik für die online-Nutzung oder als Plakat sowie Materialien für die Verwendung in Social Media: https://www.ekd.de/staatsleistungen-kurz-erklaert-78471.htm


Anlagerichtlinien.pdf

Richtlinie über die Anlage des Geld- und Wertpapiervermögens der EKM
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) investiert das landeskirchliche Kapitalvermögen in ethisch nachhaltige Geldanlagen.

Hierfür haben der Landeskirchenrat und das Kollegium des Landeskirchenamtes Richtlinien für die Landeskirche sowie auch für Kirchenkreise und Kirchengemeinden beschlossen, die unter anderem Ausschluss- beziehungsweise Positivkriterien für die Kapitalanlagen festlegen. "Mit den Richtlinien wollen wir verhindern, dass nur die ökonomischen Aspekte bei der Geldanlage zählen und die Wirkungen auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt zu kurz kommen. Dabei soll die Ökonomie nicht außer Kraft gesetzt werden. Das berühmte magische Dreieck für Geldanlagen aus Rendite, Liquidität und Sicherheit erweitern wir zum Viereck, indem der Aspekt Nachhaltigkeit hinzukommt", so Oberkirchenrat Stefan Große, Finanzdezernent der EKM.

Anlagerichtlinie Landeskirche: https://kirchenrecht-ekm.de/document/22184
Anlagerichtlinie Kirchenkreise und Kirchengemeinden: https://kirchenrecht-ekm.de/document/27576

 


Wie finanziert die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ihre Arbeit?
Dazu mehr im Internet-Portal www.kirchenfinanzen.de


Arbeitskreis Kirchliche Investments

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, vertreten durch Herrn Oberkirchenrat Stefan Große, ist Mitglied im Arbeitskreis Kirchliche Investments (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). www.aki-ekd.de
Der AKI hat im Auftrag des Rates der EKD einen Leitfaden zur ethisch nachhaltigen Geldanlage erarbeitet. https://www.aki-ekd.de/publikationen/


Haushalt der EKM und Finanzbericht

Finanzbericht 2022/2023
Haushalt 2022/2023
Erläuterungen zum Haushaltsplan 2022/2023

Finanzbericht 2024/2025
Haushalt 2024/2025

RÜCKFRAGEN

Fragen zur Kirchensteuer

Kirchensteuer-Telefon: 0800 7137137 (gebührenfrei)

Fragen zu Spenden, Stiftungen und Vermächtnissen

Dirk Buchmann
036202 7717-96
0173 2937961
dirk.buchmann@ekmd.de

 


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