16.03.2022
Sachsen will Corona-Schutzmaßnahmen verlängern
Dresden (epd). Sachsens Landesregierung will die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen an Kitas und Schulen bis zum 2. April fortsetzen.
Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag in Dresden verständigt. Zudem solle eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen - etwa beim Einkauf, in Museen und im öffentlichen Nahverkehr - aufrechterhalten werden, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Dagmar Neukirch. Auch Zugangsbeschränkungen solle es zum Teil weiter geben.
Wie aus den Eckpunkten der neuen Corona-Schutzverordnung hervorgeht, soll auch die Maskenpflicht in Schulgebäuden bestehen bleiben. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 müssen jedoch weiterhin keine Maske im Unterricht tragen. Festgehalten werden soll ebenso an der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch.
Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, dass die meisten Corona-Einschränkungen bis zum 20. März auslaufen sollen. Sachsen folgt der Rechtsauffassung, wonach bestimmte Basisschutzmaßnahmen auch mit einem neuen Infektionsschutzgesetz über den 20. März hinaus und bis zum 2. April möglich sind. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes soll in dieser Woche beschlossen werden.
Das sächsische Kabinett will die neue Verordnung am Donnerstag (17. März) beschließen. Die Regeln treten dann am Freitag (18. März) in Kraft. Die Sieben-Tage-Inzidenz betrug laut Neukirch am Dienstag in Sachsen 1.834.