04.04.2023
Beratung für Eltern von Sternenkindern nur auf Antrag
Magdeburg (epd). Die Eltern von tot geborenen Frühchen mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm erhalten in Sachsen-Anhalt Beratungen über Bestattungsmöglichkeiten bislang meist nur auf Antrag.
Grund hierfür sei, dass die Behörden über diese Fehlgeburten gar keine Informationen erhalten würden, teilte das Sozialministerium Sachsen-Anhalt am Montag in Magdeburg in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion mit. Zur Erläuterung hieß es, so früh im Mutterleib verstorbene Kinder müssten nicht automatisch im Personenstandsregister beurkundet werden.
Erst seit der Änderung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2013 sei es den Eltern möglich, tot geborene Kinder mit einem Gewicht von unter 500 Gramm beim Standesamt anzuzeigen. Dadurch könne dem Kind ein Name verliehen und somit ein Platz in der Familie gegeben werden. Eine Bestattungspflicht bestehe jedoch nicht. Allerdings hätten die Angehörigen das Recht, ihr „Sternenkind“ auf einem Friedhof beerdigen zu lassen.
Laut Ministerium sind Beratungen zu diesen Möglichkeiten durch die Standesämter im Vorfeld einer solchen Anzeige nicht vorgesehen. Informationen erhielten Eltern schon in vielen Krankenhäusern.
Die Landesregierung plane derzeit eine Erweiterung der bestehenden Regelung für Bestattungen von sogenannten Sternenkindern. Medizinische Einrichtungen sollten künftig eine Bestattungspflicht für die Frühchen auferlegt bekommen, sofern die Eltern von ihrem Bestattungsrecht keinen Gebrauch machen.
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