11.06.2019
Bundesamt für Migration lehnt fast alle Kirchenasyl-Fälle ab
Berlin/Essen (epd). Fast alle Kirchenasyl-Fälle werden mittlerweile offenbar vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt.
Im Jahr 2019 gab das Bundesamt bis Ende April in nur zwei Fällen dem Ersuchen von Kirchengemeinden statt, ein Asylverfahren in Deutschland aufzunehmen, berichten die Zeitungen der Essener "Funke Mediengruppe" (Samstag) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Im gleichen Zeitraum lehnte das Bamf demnach 145 Anträge von Menschen im Kirchenasyl ab.
Damit seien in diesem Jahr bislang nur 1,4 Prozent aller Fälle vom Bundesamt als besondere Härtefälle anerkannt worden, in denen das Asylverfahren dann von Deutschland übernommen wurde, hieß es. 2018 seien es nach Angaben der Bundesregierung noch fast zwölf Prozent aller Fälle gewesen. Insgesamt lag die Zahl der gemeldeten Fälle von Kirchenasyl laut Bundesregierung in den ersten vier Monaten 2019 bei 250, hieß es. Im gesamten Jahr 2018 waren es rund 1.520 Fälle.
Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Der Aufenthaltsort der Flüchtlinge wird den Behörden gemeldet. Meistens soll beim Kirchenasyl die Rückführung in ein anderes EU-Land verhindert werden, das für das Asylverfahren zuständig wäre, in dem den Betroffenen aber Obdachlosigkeit, mangelnde Versorgung oder die Abschiebung in ihr Herkunftsland drohen.
Kirchenasylgemeinden sehen die Hilfe für Flüchtlinge als christliche Beistandspflicht an und berufen sich dabei auf die Bibel. Von den Behörden wird die Praxis des Kirchenasyls als Ausnahme in seltenen Fällen weitgehend geduldet. Die Kirchen sind aber kein rechtsfreier Raum, der Staat kann also jederzeit die Abschiebung vollziehen.
epd-Nachrichten und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit Genehmigung der Verkaufsleitung von epd (verkauf@epd.de) gestattet.