22.07.2020
"Eiskalt und berechnend": Attentäter von Halle legt umfangreiches Geständnis ab | Zentralrat der Juden: "Volle Härte des Gesetzes"
Magdeburg (epd). Der Prozess gegen den Attentäter von Halle ist am Dienstag mit der Verlesung der Anklageschrift und einer umfangreichen Aussage des Angeklagten gestartet.
Ausführlich äußerte sich der 28-jährige Stephan B. zu seiner Tat und Motivation sowie zu seinen Waffen. Reue ließ er nicht erkennen, legte stattdessen sein rechtsextremistisches, menschenverachtendes Weltbild dar. Einzig weil sein Plan nicht aufging, sehe er sich als "Versager und global lächerlich gemacht". Sein Ziel war es, am 9. Oktober 2019 möglichst viele Juden in der Synagoge in Halle zu erschießen und dann Muslime oder Migranten.
Stephan B. erschoss die 40 Jahre alte Jana L. vor der Synagoge und in einem Döner-Imbiss den 20 Jahre alten Mann, Kevin S., den er für einen Muslimen hielt. Der Angeklagte filmte seine Tat und verbreitete die Aufnahmen per Livestream im Internet, um eine "möglichst breite Wahrnehmung zu erreichen und Nachahmer zu animieren". Zunächst hatte er versucht mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu gelangen, in der sich zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Dies hatte er bewusst geplant. Er scheiterte aber, weil er die Tür nicht öffnen konnte.
Die Anklage der Bundesanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord in zwei Fällen und versuchten Mord in neun Fällen sowie weitere Straftaten vor. Ihm droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem kommt eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht. Seine Motivation für den Mordanschlag: antisemitisch, rassistisch und fremdenfeindlich. Um in die Synagoge zu gelangen, nahm Stephan B. mehrere Anläufe, warf Sprengsätze auf das Gelände und schoss auf die Tür.
Laut Anklage soll er der 40-jährigen Passantin vier Mal mit einer Maschinenpistole in den Rücken geschossen haben, weil er sie für "minderwertig" hielt. Noch auf das am Boden liegende Opfer soll er elf Schüsse abgegeben haben. Als sein Plan, in der Synagoge möglichst viele Menschen zu töten, scheiterte, entschloss er sich, Menschen mit Migrationshintergrund zu töten und fuhr mit einem Mietauto zu einem Döner-Imbiss, wo er einen zweiten Menschen tötete. Er hielt ihn für einen Muslim und sagt: "Wenn er ein Muslim gewesen wäre, hätte ich kein Problem damit gehabt." Mehrfach zielte er an diesem Tag auch auf weitere Menschen, deren Tod offenbar nur mehrere Ladehemmungen seiner Waffe verhinderten. Auf der Flucht feuerte er in Landsberg-Wiedersdorf später auf einen Anwohner und dessen Lebensgefährtin und verletzte sie schwer.
Auf mehrfache Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens, ob er denn Mitleid und Empathie kenne, sagt er lediglich: "Ich wollte das nicht: Weiße erschießen." Darin liegt sein einziges Bedauern, dass es Weiße getroffen habe. Auf die Passantin habe er geschossen, aus einer "Kurzschlussreaktion" heraus. Hätte er seinen Plan nicht weiterverfolgt, hätten ihn seiner Meinung nach "alle ausgelacht". Er selbst lacht oft im Prozess bei der ausführlichen Beschreibung der aus seiner Sicht von ihm begangenen "Fehler bei der Verwirklichung seines Plans".
Knapp und einsilbig blieb Stephan B. bei Fragen zu seiner Kindheit und Familie. Er lebte zuletzt bei seiner Mutter, einer Grundschullehrerin für Ethik, in Benndorf. Sein Interesse gilt nach eigenen Angaben seit dem Teenageralter dem Internet, weil er dort "die Möglichkeit hatte, sich frei zu unterhalten". Er beschreibt sich als unbeliebten Schüler ohne Freunde, der auch später kein soziales Umfeld hatte. Stephan B. sagte vor Gericht, "nach der Flüchtlingskrise 2015 habe ich mich entschieden, nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun". Mit Blick auf Flüchtlinge spricht Stephan B. von "Eroberern aus dem muslimischen Kulturkreis".
Christina Feist war am 9. Oktober 2019 in der Synagoge in Halle, als sich die Tat ereignete und ist eine von 43 Nebenklägern. Das Auftreten von Stephan B. vor Gericht beschreibt sie als "eiskalt und berechnend". Hinter dem Anschlag stecke noch viel mehr Planung als erwartet. Die 29-Jährige warnte zugleich davor, dem Täter eine Plattform für seine rechten Ideologien und Verschwörungstheorien zu geben. Wichtig sei, dass ihm der Prozess gemacht werde.
Zentralrat der Juden: Halle-Attentäter mit aller Härte bestrafen
Berlin/Magdeburg (epd). Zu Beginn des Prozesses gegen den Halle-Attentäter Stephan B. in Magdeburg hat der Zentralrat der Juden in Deutschland dazu aufgerufen, beim Urteil die volle Härte des Gesetzes anzuwenden. "Es ist unvorstellbar grausam, welchen Judenhass Stephan B. verbreitet hat", erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag in Berlin. Der Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 mache deutlich: "Mit den wiederkehrenden Tabubrüchen von rechtspopulistischen bis hin zu rechtsextremen öffentlichen Äußerungen ist erschreckenderweise auch die Hemmschwelle für Gewalt abgesunken."
Rund neun Monate nach dem antisemitischen Anschlag mit zwei Toten in Halle beginnt am Dienstag in Magdeburg der Prozess gegen den Attentäter Stephan B.. Die insgesamt 123 Seiten umfassende Anklage der Bundesanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord in zwei Fällen und versuchten Mord vor.
Der Anschlag auf die Synagoge in Halle habe die jüdische Gemeinschaft zutiefst erschüttert und traumatisiert, fügte Schuster hinzu: "Was die Menschen an Jom Kippur in der Synagoge von Halle durchleiden mussten, bleibt unvorstellbar. Die Minuten in Todesangst bleiben unvergessen. Wie durch ein Wunder konnten sie dem geplanten Massaker entgehen." Schuster gedachte zugleich der beiden Mordopfer, einer 40 Jahre alten Passantin und einem 20 Jahre alten Mann.
Der Zentralrat der Juden halte es für unerlässlich, dass die Hintergründe der Tat gründlich und lückenlos aufgearbeitet werden, so Schuster. Ebenso müsse der Frage nachgegangen werden, ob der Attentäter Unterstützer hatte und in rechte Netzwerke eingebunden war.
Knobloch: Halle-Prozess muss "Untiefen des Hasses" offenlegen
Heidelberg/Magdeburg (epd). Von dem Prozess zum antisemitischen Anschlag von Halle erhofft sich die frühere Präsidentin des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, eine hartes Urteil für den Attentäter. Es sei wichtig, den Täter "mit der ganzen Härte des Gesetzes zu bestrafen", sagte Knobloch der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Dienstag) vor dem Prozessauftakt. Der bayerische Antisemitismus-Beauftragte Ludwig Spänle schrieb dem Verbrechen eine "neue Dimension" zu. "Durch einen terroristischen Anschlag auf eine Synagoge an einem hohen jüdischen Feiertag wurde ein Punkt überschritten", sagte er dem Bayerischen Rundfunk.
Knobloch sagte, in dem Verfahren sollten die Untiefen des Hasses offengelegt werden, "in denen dieser junge Mann sich im Internet derart radikalisieren konnte". "Hier dürfen Staat und Gesellschaft nicht tatenlos zusehen", erklärte die Präsidentin der Jüdischen Kultusgemeinde Münchens.
Knobloch begrüßte die jüngsten Gesetzesverschärfungen gegen Hass im Internet. Allerdings sei das Problem riesig und nicht allein politisch zu lösen. "Wir brauchen auch mehr Demokratiebildung in den Schulen und am besten bereits in den Kindergärten", unterstrich sie.
Spaenle sagte, der Antisemitismus trete heute "dramatisch frecher" und "jetzt noch mal beschleunigt durch die Situation der Pandemie" an die Öffentlichkeit. Grund sei, dass sich im "Nirwana des Internet" jeder Wahnsinn ungebremst und ohne irgendeine Rücksicht verbreiten lasse. Auch die mörderische Tat von Halle sei live ins Internet gestreamt worden. Noch ein Grund sei "die dramatische Radikalisierung im politischen Diskurs". Dies habe auch mit der Haltung einer Partei rechts außen zu tun, "die leider in allen deutschen Parlamenten ist".
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Anschlag von Halle im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sebastien Striegel (Grüne), kritisierte Versäumnisse der Sicherheitsbehörden vor der Tat. So habe es bei der Polizei keinerlei Kenntnis darüber gegeben, dass in der Synagoge ein großer Gottesdienst gefeiert wurde, sagte er dem Deutschlandfunk am Dienstag. Hier müsse es in Zukunft mehr Informationsaustausch geben. Der Kontakt zwischen Polizei und jüdischer Gemeinde sei aber schon intensiver geworden.
epd-Nachrichten und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit Genehmigung der Verkaufsleitung von epd (verkauf@epd.de) gestattet.