02.12.2019
EKD-Kulturbeauftragter: Geringes Eintrittsgeld für Kirchen in Ordnung

epd-Gespräch: Franziska Hein Der Kulturbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johann Hinrich Claussen, hält eine moderate Erhaltungsgebühr für Kirchengebäude für vertretbar. "Im internationalen Vergleich haben wir das große Glück, dass Eintrittsgelder in Kirchen relativ selten vorkommen, und wenn dann sind sie vergleichsweise günstig", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Wer die Schlosskirche Wittenberg und das angrenzende Besucherzentrum als Tourist besuchen möchte, muss vom 1. Dezember an zwei Euro Eintritt bezahlen. Auch in anderen evangelischen Kirchengebäuden in Deutschland wie etwa dem Berliner Dom müssen Besucher für den Eintritt zahlen. Das stößt auch auf Kritik.

"Ich kann die Empörung verstehen, andererseits zeigt der internationale Vergleich: Nirgendwo auf der ganzen Welt gibt es ein solches Netz an wertvollen und gut sanierten Kirchen, die dann auch noch von einer Gemeinde genutzt werden", sagte Claussen. Die Kirchen würden sich außerdem nicht darauf beschränken, Eintrittsgelder zu erheben, sondern auch ein spirituelles und kulturelles Programm anbieten. Man könne diese Kirchen im Rahmen eines Gottesdienstes kostenfrei besuchen.

Bei der Schlosskirche wolle er um Verständnis werben, sagte der EKD-Kulturbeauftragte. Es gehe um eine Unterstützung zur Bauerhaltung. Zwei Euro seien sehr maßvoll angesetzt. Außerdem betreffe es eine Kirche, die unter der Woche mit erheblichem Aufwand für viele Touristen offen gehalten wird.

Die Entwicklung, dass Kirchen von vielen eher als Museum denn als Gebetshaus wahrgenommen würden, müsse nicht schlimm sein. "Kirchen sind immer mehreres. Gerade die großen Kirchen sind einerseits Orte der Gemeinde für Gottesdienst und Gebet und andererseits Anziehungspunkte für Touristen und für kunsthistorisch Interessierte. Das muss sich nicht widersprechen", sagte Claussen. Augenblicklich komme es an einigen Orten zum Phänomen des "Overtourismus". Gerade große Gruppen müssten ihren Beitrag leisten zum Erhalt von Kirchengebäuden.

EKD und Landeskirchen seien auf Unterstützung bei der Erhaltung von Kirchen angewiesen. "Eindeutig ist, dass wir als Kirche den Erhalt der Kirchen nicht allein bewältigen können", sagte Claussen. Einer der wesentlichen Gründe für die Kirchensteuer bestehe darin, einen Betrag dafür zu leisten, Kirchen zu erhalten und mit geistlichem Leben zu füllen. Die Landeskirchen erhielten auch viel Geld aus öffentlicher Hand. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland und die vielen Kirchbauvereine kümmerten sich um den Erhalt.

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