23.08.2018
Erhebliche Schäden durch Sturm, Waldbrand und Borkenkäfer im Kirchenwald der EKM
Auch der Kirchenwald der EKM ist stark von den zunehmenden Folgen der Klimaveränderung und den Wetterextremen betroffen.
Insbesondere die vermehrten regionalen Stürme der vergangenen zwölf Monate mit dem Höhepunkt „Friederike“ im Januar 2018 zeigen Wirkung, vor allem bei Fichten und Kiefern. Insgesamt sind rund 40.000 Festmeter Schadholz angefallen (besonders im Harz und der Region Bad Düben/Wittenberg).
Durch die massive Trockenheit in dieser Vegetationsperiode sterben sehr viele junge Pflanzen ab, die sich noch nicht richtig und tief genug im Erdreich verwurzeln konnten. Das sind gerade viele Laubhölzer und Alternativen zur Fichte, die standortgerecht und klimaangepasst für die nächsten Generationen einen gemischten und stabileren vielfältigen Wald bilden sollen. Dazu kommt der hohe finanzielle Verlust. Des Weiteren vermehren sich in den geschädigten und strapazierten Bäumen viele Insekten wie der Borkenkäfer, die das Holz absterben lassen. Hinzu kommen einige Waldbrände, von denen der größte in Saxdorf (Kirchenkreis Bad Liebenwerda) mit mehr als vier Hektar bedeutend war. Die geschädigten oder zerstörten Flächen müssen wieder bepflanzt werden, das ist kostenintensiv.
Die Landeskirche hat zur Risikovorsorge für die Folgen der Schäden im Kirchenwald durch Sturm, Insekten, Waldbrand und anderes im Jahr 2011 eine Rücklage im Forstausgleichsfonds angelegt, in welche alle kirchlichen Waldeigentümer eingezahlt haben. Per Antrag an den Forstausgleichsausschuss erhalten die Geschädigten Mittel aus diesem Fonds zur Aufforstung mit standortgerechten gemischten Baumarten und Pflege und Schutz der jungen Pflanzen. Der Ausschuss hat in diesem Jahr die Bedingungen auf Mittelfreigabe in der Vergabeordnung verbessert. Die Vergabeordnung und der dazugehörige Antrag an den Forstausgleichsausschuss sind abzurufen unter https://www.ekmd.de/service/arbeitshilfen/kirchenforst.html. Haben Sie in Ihrem Kirchenwald flächige Schäden durch Waldbrand, Borkenkäfer oder andere biotische Schädlinge und müssen diese Flächen aufgeforstet werden? Dann richten Sie mit Unterstützung Ihres örtlich zuständigen Försters einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Mittelgewährung an:
Geschäftsstelle des Forstausgleichausschusses, Landeskirchenamt der EKM, F4 Forst, Michaelisstr. 39, 99084 Erfurt.
Eine Frist für die Antragstellung gibt es nicht.