18.06.2020
Evangelische Kirche beschließt breit angelegte Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt | Zusammenarbeit mit UBSKM bei Aufarbeitung wird weiterentwickelt
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein weiteres wichtiges Etappenziel bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt erreicht.
Mit einem einstimmigen Beschluss haben die 20 Landeskirchen in einer digitalen Sitzung der Kirchenkonferenz am gestrigen Abend der Beauftragung einer umfassenden Aufarbeitungsstudie zugestimmt. Von einem unabhängigen Forschungsverbund sollen ab Oktober in mehreren Teilstudien Ursachen und Spezifika von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche untersucht werden. „Wir wollen mit den Studien klären, welche besonderen Risikofaktoren für Missbrauch in der evangelischen Kirche und der Diakonie bestehen, etwa in Bezug auf Kinder- und Jugendarbeit, Jugendfreizeiten und Pfadfinderarbeit“, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs als Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dabei sind nicht nur Pfarrpersonen im Blick, sondern auch andere haupt- und nebenberufliche Mitarbeitende sowie Ehrenamtliche. „Wir wollen Geschehenes rückhaltlos aufarbeiten, um so dafür Sorge zu tragen, dass künftiges Leid und Gewalt in Kirche und Diakonie bestmöglich verhindert werden.“ Die 3,6 Millionen Euro teure Studie soll innerhalb von drei Jahren Ergebnisse liefern und wird dabei intensiv von Betroffenen begleitet. „Für die Mitwirkung der Betroffenen, ohne die die Aufarbeitung der Auswirkung von Missbrauch auf deren Leben gar nicht möglich wäre, sind wir außerordentlich dankbar“, so Fehrs.
Die Studie ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die Synode der EKD im November 2018 beschlossen hatte. Seitdem hat die evangelische Kirche u. a. einen Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt eingerichtet sowie die unabhängige „Zentrale Anlaufstelle.help“ für Betroffene. In den Landeskirchen gibt es Unabhängige Kommissionen, die geschehenes Unrecht anerkennen. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist zudem in rechtliche Regelungen einer landeskirchenübergreifenden Gewaltschutzrichtlinie eingegangen. Ein ebenfalls im 11-Punkte-Handlungsplan vorgesehener Betroffenen-Beirat, dessen Einrichtung sich Corona bedingt verzögert hatte, kann noch im Laufe des Sommers berufen werden. „Diesen eingeschlagenen Weg werden wir konsequent weitergehen“, bekräftigte Fehrs, „nur so können wir glaubwürdig Kirche sein.“
Die Kirchenkonferenz hat zudem den Inhalten eines „Letter of Intent“ zur weiteren Zusammenarbeit zwischen EKD und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) zugestimmt. „Wir pflegen entsprechend dem 11-Punkte-Plan eine gute Zusammenarbeit mit dem UBSKM,“ so die Bischöfin. Mit dem Schreiben werden gemeinsame Perspektiven für das weitere strukturelle Vorgehen bei den nächsten Schritten der Aufarbeitung in den Blick genommen. Bis Ende September sollen sich diese weiter konkretisiert haben. Zur Stärkung von Prävention und Intervention hatten EKD und Diakonie bereits im Jahr 2012 und dann noch einmal im Jahr 2016 erste Vereinbarungen mit dem UBSKM geschlossen.
Weitere Informationen unter https://www.ekd.de/Missbrauch-23975.htm
https://www.ekd.de/Hinschauen-Helfen-Handeln-bei-Missbrauch-24023.htm
Zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in der EKM: https://www.ekmd.de/service/umgang-mit-sexualisierter-gewalt-in-der-ekm/