17.05.2023
Kirchen fordern Nachbesserungen im Bestattungsgesetz

Weimar/Magdeburg (epd). Die geplanten Änderungen im Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt stoßen bei den Kirchen auf Vorbehalte.

So fordert nach einem Bericht der mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube + Heimat“ der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei der Landesregierung, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, rechtliche Präzisierungen im Gesetzentwurf. Zwar gebe es ein Widerspruchsrecht der Friedhofsverwaltung gegen sarglose Bestattungen. Wo aber nur ein Friedhof im Ort sei, könne dieser Widerspruch nicht rechtssicher angewendet werden.

Für Steinhäusers katholischen Kollegen Stephan Rether sollen sarglose Beisetzungen eine Ausnahme bleiben. Angesichts der großen Kulturtradition des Bestattungswesens dürfe die Entscheidung über eine Tuchbestattung nicht allein dem Verstorbenen oder seinen Angehörigen überlassen werden. Eine sarglose Beisetzung sei für Rether nur dann gerechtfertigt, wenn der Verstorbene Mitglied einer der anerkannten Weltreligionen sei, in denen diese Bestattungstradition der religiösen Tradition entspreche.

Der Gesetzentwurf sieht vor, künftig auch Beerdigungen ohne Sarg oder Urne zuzulassen. Außerdem sollen sogenannte Sternenkinder, die vor oder während der Geburt sterben, künftig zwingend bestattet werden. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat die geplanten Änderungen als notwendige Modernisierung aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen verteidigt.

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