21.03.2025
Lammert: Erfurter Unionsparlament ist "erfolgreich gescheitert"

Erfurt (epd). In Thüringen ist am Donnerstag mit einer Festveranstaltung an den 175. Jahrestag der Einberufung des sogenannten Erfurter Unionsparlaments erinnert worden.

Die Festrede hielt der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Lammert bezeichnete die Arbeit der Parlamente in Erfurt und zuvor in der Frankfurter Paulskirchenversammlung als „erfolgreich gescheitert“.

Was sich um 1850 noch nicht durchsetzen ließ, habe dennoch Spuren hinterlassen, sagte der CDU-Politiker auf der Veranstaltung im Erfurter Augustinerkloster. Die Entstehung eines ersten deutschen Nationalstaats zwei Jahrzehnte später habe ohne die beiden Parlamente so nicht vollzogen werden können.

Letztlich sei aber das Erfurter Parlament daran gescheitert, dass es zu wenige Demokraten gegeben habe, sagte Lammert. Gerade heute sei es notwendig, sich daran wieder zu erinnern.

Auch Thüringens Landtagspräsident Thadäus König (CDU) würdigte die Verdienste des Erfurter Unionsparlaments vor 175 Jahren. Das sei ein Ort leidenschaftlich geführter Debatten gewesen, sagte König. Die Herausbildung der deutschen Parteienlandschaft habe von hier wichtige Impulse erhalten, auch wenn die damals gemeinsam erarbeitete Verfassung nicht in Kraft getreten sei.

Im März und April 1850 tagte das Erfurter Unionsparlament, um eine Verfassung für eine geplante Union deutscher Staaten unter der Führung Preußens zu erarbeiten. Liberale und konservative Abgeordnete verabschiedeten einen Entwurf, doch der Staatenbund scheiterte letztlich am Druck der Großmächte Österreich-Ungarn und Russland, die eine preußische Hegemonie fürchteten.

 

Das Stichwort: Erfurter Unionsparlament

Erfurt (epd). Das Erfurter Unionsparlament tagte vom 20. März bis zum 29. April 1850 im Erfurter Augustinerkloster. Es wurde einberufen, um eine Verfassung für einen deutschen Nationalstaat unter Führung Preußens ohne Österreich zu entwerfen. Dies war ein Versuch, die Ergebnisse der gescheiterten Revolution von 1848/49 zu realisieren.

Das Parlament bestand aus dem Staatenhaus und dem Volkshaus. Die Mitglieder des Staatenhauses wurden von den Landesregierungen und -parlamenten ernannt, während die Mitglieder des Volkshauses vom Volk gewählt wurden. Allerdings war das Wahlsystem stark zugunsten von Steuern zahlenden Männern ausgelegt.

Das Erfurter Unionsparlament verabschiedete den Verfassungsentwurf, aber das Projekt scheiterte unter anderem an massivem außenpolitischem Druck Österreichs und Russlands. Zudem boykottierten die an den Idealen der Französischen Revolution orientierten Demokraten schon die Wahlen zum Unionsparlament, weil ihnen das im Verfassungsentwurf festgeschriebene Dreiklassenwahlrecht nicht weit genug ging. Konservative Kräfte wiederum lehnten die Unionsverfassung als Abkehr von legitimer Herrschaft ab.

Die Bedeutung des Erfurter Unionsparlaments liegt in seiner Rolle als wichtiger Meilenstein der Demokratiegeschichte. Es war Wegbereiter des deutschen Einigungsprozesses in Form der späteren Reichsgründung von 1871.

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