26.03.2024
Leistungen für Behinderte sollen neu verhandelt werden | Kritik der Freien Wohlfahrtspflege

Magdeburg (epd). Sachsen-Anhalts Sozialministerium will die Hilfen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen neu verhandeln.

Den entsprechenden Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes möchte das Ministerium daher kündigen. Ziel sei, durch eine Neuverhandlung wesentliche Ziele des Gesetzes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention besser umzusetzen, teilte eine Ministeriumssprecherin am Montag auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienstes (epd) in Magdeburg mit. Dies sei bisher nicht zufriedenstellend gelungen. Sozialverbände kritisierten die Pläne des Ministeriums.

Ziel ist es laut Sozialministerium, effizientere Verhandlungs- und Entscheidungsstrukturen mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zu vereinbaren. Konkret gehe es um stärkere Teilhabe, Selbstbestimmung und mehr Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

In Sachsen-Anhalt gebe es die höchste Dichte an stationären Einrichtungen und eine vergleichsweise geringe Quote an ambulanten Betreuungsformen. Zudem müssten Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten geschaffen werden, hieß es. Mehr Menschen mit Behinderungen müssten eine Chance zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt kritisierte das Vorgehen des Sozialministeriums als kurzfristig und überraschend. Die geplante Kündigung zum 31. Dezember dieses Jahres erfolge einseitig. „Diese Vertragskündigung stellt die verbrieften Ziele der Landesregierung für bessere Chancen und mehr Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen infrage“, sagte Antje Ludwig, Vorstandsvorsitzende der Liga. Der Vertrag regele die Leistungen, die für Menschen mit Behinderungen erbracht würden, und deren Vergütung. Der Liga gehören unter anderem die Arbeiterwohlfahrt sowie die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas an.

Die Liga forderte die Landesregierung auf, die Kündigung zurückzunehmen und zeitnah Verhandlungen aufzunehmen. Das Sozialministerium erklärte, es wolle mit der Kündigung umgehend zu neuen Verhandlungen auffordern. Ziel sei es, die Neuverhandlungen zügig abzuschließen.

Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Magdeburger Landtag, Tobias Krull, bezeichnete die Kündigung am Montag als „falschen Schritt mit erheblichen negativen Auswirkungen“. Zwar seien Probleme bei der Gestaltung des Landesrahmenvertrages bekannt, allerdings habe es noch die Chance auf eine Einigung gegeben. „Es braucht Kooperation statt Konfrontation“, sagte Krull.

Die Grünen-Fraktion forderte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) auf, die Kündigung zu stoppen. Diese würde das Land bei der Umsetzung von Teilhabe und Inklusion in den Einrichtungen um Jahre zurückwerfen.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katrin Gensecke, verteidigte das Vorgehen der Sozialministerin. Zuletzt seien Verhandlungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe immer wieder am Einstimmigkeitsprinzip gescheitert. „Die Neuverhandlung bietet die Chance auf bessere Verhandlungs- und Entscheidungsstrukturen im Sinne der Betroffenen“, sagte Gensecke.

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