08.06.2023
Sachsen-Anhalt veröffentlicht Handreichung zum Religionsunterricht
Schönebeck (epd). Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) hat am Mittwochvormittag am Dr.-Carl-Hermann-Gymnasium in Schönebeck (Salzlandkreis) eine neue Handreichung für den konfessionellen Religionsunterricht im Land vorgestellt.
„Religionsunterricht ist das einzige Fach mit Verfassungsrang“, sagte die Ministerin: „Insofern ist es angemessen, einmal die wichtigsten schulorganisatorischen Fragen gebündelt zu beantworten.“
Die Handreichung fasst erstmals alle rechtlichen Regelungen zum konfessionellen Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt zusammen. Dazu gehören die persönlichen Voraussetzungen der Religionslehrer im Hinblick auf die jeweilige kirchliche Beauftragung wie auch Fragen der Organisation an den Schulen sowie des kooperativen Unterrichts zwischen den Konfessionen.
Die Handreichung wurde vom Bildungsministerium, dem Landesschulamt sowie der evangelischen und katholischen Kirche erarbeitet. Sie wendet sich insbesondere an Schulleitungen und Lehrkräfte und soll die häufigsten potentiellen Fragen beantworten, hieß es.
Die Bildungsministerin erinnerte daran, dass der konfessionelle Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr sein 30-jähriges Jubiläum feiert. Er besteht als Wahlpflichtfach, bei dem die Schülerinnen und Schüler zwischen Ethik oder Religion wählen können.
„Es ist allerdings nicht so einfach, an den Schulen die Gruppenstärke zusammen zu bekommen“, sagte Feußner. Deswegen müsse an vielen Schulen der Religionsunterricht kooperativ zwischen beiden Konfessionen, evangelisch und katholisch, unterrichtet werden. Es gehe darum, den Schülerinnen und Schülern Religionsunterricht zu ermöglichen. „Dieser kooperative Religionsunterricht ist aber nicht nur aus der Not geboren“, sagte Feußner.
Bei der Vorstellung diskutierte die Bildungsministerin auch mit Schülerinnen und Schülern, die am Religionsunterricht teilnehmen. Dabei wurde deutlich, dass sich auch viele konfessionslose Schüler für den Religionsunterricht entscheiden, da sie die Themen, die hier diskutiert werden, als bereichernd empfinden.
Für den Vertreter der evangelischen Landeskirchen bei der Landesregierung, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, stellen sich daher auch Fragen nach dem Profil des konfessionellen Religionsunterrichts. Er lobte die Entwicklung des Schulfachs, da sich die Versorgung der Schüler in den vergangenen 30 Jahren deutlich gebessert habe. „Engagement und Bemühen der Beteiligten sind hier deutlich erkennbar“, so Steinhäuser.
Von den rund 180.000 Schülern im Land besuchen derzeit rund 151.000 den Ethikunterricht. Etwa 26.000 wählen evangelische Religion, gut 1.100 den katholischen Religionsunterricht. Dem stehen etwa 320 evangelische sowie 24 katholische Religionslehrer im Landesdienst gegenüber. Diese werden durch sogenannte Gestellungskräfte aus den beiden Kirchen ergänzt.
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