24.05.2019
Umstrittene NPD-Wahlplakate dürfen in Sachsen-Anhalt bleiben | Stiftung klagt gegen NPD-Plakat mit Luther-Motiv

Magdeburg (epd). Die umstrittenen "Stoppt die Invasion: Migration tötet"-Wahlplakate der rechtsextremen NPD dürfen in Sachsen-Anhalt vorerst hängen bleiben. Das Innenministerium in Magdeburg will nach eigenen Angaben davon absehen, ein Abhängen dieser Wahlplakate zu veranlassen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle habe die NPD-Plakate strafrechtlich geprüft und sehe keinen Straftatbestand erfüllt, insbesondere nicht den der Volksverhetzung, teilte ein Sprecher des Ministeriums in Magdeburg am Donnerstag mit. Unterdessen klagt die Stiftung Luthergedenkstätten Sachsen-Anhalt gegen ein weiteres NPD-Plakat mit Luther-Motiv.

Der Sprecher des Ministeriums verwies darauf, dass im Wahlkampf zu Recht hohe rechtliche Hürden für die Beseitigung von Plakaten bestünden. Politische Parteien könnten sich auf das Recht der Meinungsfreiheit und das Recht auf Chancengleichheit im Wahlkampf berufen. Eine Verletzung dieser Rechte könnte zur Anfechtbarkeit der Wahl führen, so der Sprecher.

Die Links-Fraktion forderte dagegen, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle noch vom Justizministerium in Sachsen-Anhalt überprüft wird. Die rechtspolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Eva von Angern, verwies unter anderem auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen vom Donnerstag, wonach die Plakate sehr wohl volksverhetzend seien. Da dürfe man die Frage stellen, ob die Staatsanwaltschaft Halle auf dem rechten Auge blind sei, so die Linken-Politikern. Auch Thüringens Innenminister habe entschieden, die Plakate abhängen zu lassen.

Streit gibt es um die Plakate auch im sächsichen Zittau. Das Verwaltungsgericht Dresden sieht in ihnen den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt und gab damit der Stadt recht, die die Plakate entfernen ließ. Das Oberverwaltungsgericht im sächsischen Bautzen wies die Beschwerde der NPD dagegen zurück. Mit den Plakaten greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, begründete das OVG seine Entscheidung. Diese würden in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören, hieß zu.

Gegen ein weiteres Plakatmotiv geht indes die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt vor. Nach ausführlicher Prüfung sei Ende vergangener Woche die Klage gegen die NPD beim Landgericht Halle eingereicht worden, sagte eine Sprecherin der Stiftung am Donnerstag in Wittenberg dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dabei geht es um Plakate mit dem Konterfei des Kirchenreformators Martin Luther (1483-1546), die bundesweit plakatiert wurden. Die Stiftung klagte wegen der Verletzung von Urheberrechten, da ein Lutherporträt aus dem Jahr 1528 verwendet wird, das in der Dauerausstellung des Lutherhauses in Wittenberg hängt.

Die Stiftung sieht das Urheberrecht der Fotografin, die alle Nutzungsrechte an die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt übergeben hat, verletzt. Falls eine andere Fotografie verwendet wurde, wäre auch dies nicht erlaubt, weil die Besucherordnung nur Fotos für den privaten Gebrauch zulässt. Das Urheberrecht des Künstlers Lucas Cranachs d. Ä. kann nicht mehr verletzt werden, da er seit mehr als 70 Jahren tot ist. Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.

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