16.08.2024
Faeser: "Weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten"

Berlin (epd). Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Vorgehen der Bundesregierung gegen das rechtsextreme Magazin „Compact“ verteidigt.

Sie sagte am Donnerstag in Berlin, es sei wichtig, die Instrumente der wehrhaften Demokratie gegen ihre Feinde einzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung bestätigt, dass das Vereinsverbot eine solche Maßnahme sei. „Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten“, sagte Faeser. „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer will unterdessen so schnell wie möglich mit „Compact TV“ im Internet wieder auf Sendung gehen.

Faeser sagte, es sei in einem Rechtsstaat „ein ganz normaler Vorgang“, dass das Mitte Juli ausgesprochene Verbot des Magazins von einem Gericht überprüft werde. Bei anderen Verfahren sei das Handeln der Regierung bestätigt worden, „jetzt haben wir in Teilen verloren“, sagte die Innenministerin. So sei es in einem Rechtsstaat. Die SPD-Politikerin betonte, es gehe in diesem Fall um eine gesichert als rechtsextremistisch eingestufte Organisation: „'Compact' propagiert einen Umsturz und agitiert aggressiv gegen die Menschenwürde und elementare Verfassungsgrundsätze.“

„Compact“ hatte am Mittwoch einen Teilerfolg im juristischen Streit um sein Verbot durch das Bundesinnenministerium errungen. Das Bundesverwaltungsgericht gab einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH auf aufschiebende Wirkung ihrer Klage in Teilen statt (AZ: BVerwG 6 VR 1.24). Das Magazin darf nun unter Auflagen vorläufig weiter erscheinen.

Faeser hält ihr Verbot auch nach der ersten Gerichtsentscheidung für begründet und will ihre Position im Hauptsacheverfahren umfassend darlegen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte das Innenministerium bereits erklärt, es habe das verfassungsfeindliche Agieren von „Compact“ durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt.

„Compact“-Chefredakteur Elsässer kündigte einen baldigen Neustart von „Compact TV“ im Internet an, bezeichnete es aber als unklar, wann nach der bereits gedruckten August-Ausgabe die nächste Printausgabe erscheinen wird. Grund seien die nach der am 16. Juli vollzogenen Verbotsverfügung weggenommenen Betriebs- und Sachmittel des Verlages, sagte Elsässer am Donnerstag in Berlin. Dadurch fehle die gesamte Einrichtung zur Produktion des Magazins, einschließlich der Abonnentendateien.

Elsässer, der auch Geschäftsführer der Compact-Magazin GmbH ist, nannte den Gerichtsbeschluss einen „unerwarteten Erfolg“. Er sei davon ausgegangen, dass eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Eilantrag erst nach den drei Landtagswahlen im September erfolge. Jetzt rechne er mit einer Vervielfachung der Auflage.

Der Beauftragte der Bundesregierung für den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein, mahnte dazu, die endgültige Gerichtsentscheidung abzuwarten. „Die Rechtmäßigkeit des Verbots muss nun im Detail geprüft werden“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (online). Auch das sei ein grundlegender Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung.


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