03.12.2024
Zivilgesellschaftliche Kampagne fordert AfD-Verbot
Berlin (epd). Mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen haben die zügige Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Bundestag gefordert.
Alle demokratischen Fraktionen des Parlaments sollten noch vor den erwarteten Neuwahlen für die Einleitung des Verbotsverfahrens stimmen, betonte die Kampagne „Menschenwürde verteidigen“ am Montag in Berlin. Vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein hieß es, aus juristischer Sicht sei es Zeit, den Antrag zu stellen. „Die Fakten liegen auf dem Tisch“, sagte Geschäftsführer Lukas Theune. Die AfD missachte die Menschenwürde und handle aktiv gegen die Demokratie.
Die Kampagne wird unter anderem von mehreren Naturschutzverbänden, den „Christians for Future“, dem Chaos Computer Club und dem Bund alevitischer Jugendlicher unterstützt. Theune sagte, schnelles Handeln sei gefragt. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD dulde keinen Aufschub. Wendelin Haag, Vorsitzender des Bundesjugendrings, sagte, die Demokratie müsse vor ihren Feinden geschützt werden. Die AfD sei der „parlamentarische Arm des Rechtsextremismus“ und nutze die Mittel der Demokratie, um sie von innen heraus abzuschaffen.
Nadja Glatt von der bundesweiten Initiative „Omas gegen rechts“ sagte, der Rechtsruck in Deutschland und anderen Ländern habe „erschreckende Züge angenommen“. Engagement für die Demokratie sei „bitter nötig“, damit auch Kinder und Enkel heutiger Generationen in einer freien und weltoffenen Gesellschaft leben können. Die AfD inhaltlich zu stellen, sei bislang kaum gelungen. Das Parlament müsse ein Verbotsverfahren einleiten, betonte Glatt: „Der Fortbestand unserer Demokratie darf nicht am Deutschen Bundestag scheitern.“
113 Abgeordnete verschiedener Parteien hatten Mitte November einen Antrag auf Entscheidung des Bundestags über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD im deutschen Parlament eingereicht. Darüber wurde noch nicht entschieden. Die nächste Bundestagswahl soll voraussichtlich am 23. Februar stattfinden.
Der fraktionsübergreifende Antrag im Bundestag fordert, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD festgestellt und ihr Vermögen für gemeinnützige Zwecke eingezogen wird. Hilfsweise solle festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist, heißt es dort.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag unter anderem, nachdem der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat, lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig sei. Entscheidend für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit seien die wirklichen Ziele, nicht die im Programm oder in offiziellen Erklärungen vorgegebenen. Weitere Voraussetzung sei, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Erreichen der von der Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Über den Antrag wird kontrovers diskutiert. In einem juristischen Gutachten hieß es zuletzt Ende November, die Voraussetzungen des Grundgesetzes für ein Vorgehen gegen die AfD seien erfüllt. Die Erfolgsaussichten seien gut.