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22.01.2018
Deutsch-Französischer Freundschaftsvertrag

Kann man eine Freundschaft vertraglich regeln? Man kann. Deutschland und Frankreich haben heute vor 55 Jahren einen Freundschaftsvertrag unterzeichnet. Mehrere Länder haben damals verhandelt, wie Europa gestaltet sein soll. Das war schwierig. Wie heute. Da hat der französische Präsident de Gaulle bei Bundeskanzler Adenauer angeklopft: Hey, lass uns zu zweit weitermachen. Wenn wir das hinkriegen und diese alte Erbfeindschaft zwischen Deutschland und Frankreich beilegen, dann könnte das zum Kern eines friedlichen Europas werden. Also haben sich die beiden Länder verabredet: wirtschaftlich, politisch, militärisch. Und für alles einen kurzen Draht. Was aber bis dahin ganz unüblich war für solche Verträge: Es wurde ein deutsch-französisches Jugendwerk begründet, Jugendbegegnungen verabredet.

Begegnet war sich die französische und deutsche Jugend regelmäßig seit 100 Jahren – auf Schlachtfeldern: im deutsch-französischen Krieg 1870/71, im Ersten Weltkrieg vor Verdun und bald darauf im Zweiten Weltkrieg.

Wer vom anderen nicht nur die Uniform kennt, sondern weiß, wie er lebt, was er denkt, fühlt und glaubt, der wird ihn nicht hassen, nur weil er anders ist. Das gilt für alle gute Nachbarschaft, nicht nur zwischen Ländern. Wer sich füreinander interessiert, wird sich nicht bei nächster Gelegenheit gegenseitig das Leben schwer machen. „Gute Freunde, getreue Nachbarn“ – das zählt Luther sogar zum täglichen Brot, wie Essen und Trinken. Überlebenswichtig.


Einen guten Start in eine friedliche Woche wünscht Ralf-Uwe Beck, evangelisch und aus Eisenach.


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