Landeskirchentum
Aus der reformatorischen Volksbewegung wird ab etwa 1525 eine landesherrliche Bewegung. Es entstehen eine Vielzahl von Landeskirchen, z. T. unterschiedlicher Konfession. Der Augsburger Religionsfriede von 1555 besiegelt schließlich die konfessionelle Spaltung und bringt den Kirchen Augsburgischen Bekenntnisses die rechtliche Anerkennung. So bleibt es bis ins 19. Jahrhundert. Oberste Geistliche der Landeskirchen sind bis dahin die Fürsten.