Zahlreiche Aufgaben finanziert die Kirche mit Hilfe der Kirchensteuern - aber längst nicht alle. Zahlreiche Projekte sind auf Spenden angewiesen. Nur mit dem Engagement vieler aktiver Spenderinnen und Spender können wir jenen Menschen helfen, die unseren Rat und unsere tatkräftige Hilfe so dringend brauchen. Bitte helfen Sie mit! Alle hier vorgestellten Aktionen sind dringlich und konkret.

Kollekten
In jedem Gottesdienst wird um eine Kollekte gebeten, das "Dankopfer". Wie der Apostel Paulus sind die Gemeinden gebeten, ganz unkompliziert zu denken: Wer von seinem Eigentum weitergibt, bringt seine Dankbarkeit gegenüber dem Schöpfer aller Gaben zum Ausdruck. Den Link zum Kollektenplan finden Sie weiter unten.

Gemeindedienst der EKM
Beauftragter für Fundraising

Diakonie Mitteldeutschland
Referent Spenden und Ehrenamt

Andreas Hesse
Merseburger Straße 44
06110 Halle
Fon 0345/12299-141
Mobil 0172/7748248
helfen@diakonie-ekm.de



Liebe Schwestern und Brüder,
Wenn Christen Gottesdienst feiern, stehen sie in der weltweiten Gemeinschaft vor Gott und stehen im Glauben verbunden für Mitchristen und Menschen in Not ein.


Schon der Apostel Paulus sah, dass die Gemeinschaft unter Christen in Verantwortungsübernahme füreinander ihren Ausdruck findet. Und so bittet er um Kollekten für die Mitchristen. Der Apostel ist davon überzeugt: Die Gabe der Liebe stärkt die Gemeinschaft von Gebern und Empfangenden. In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland leben wir auch zu einem erheblichen Teil von innerkirchlicher Solidarität. Gliedkirchen der EKD unterstützen unsere Arbeit in Gemeinden, Kirchenkreisen und der Landeskirche mit erheblichen Beträgen. Paulus begründet seine Bitte um Unterstützung mit der Dankbarkeit für Gottes Liebe. Wir können unsere Dankbarkeit in Gottesdiensten im Gebet, in Liedern und auch durch die Sammlung des Dankopfers lebendig werden lassen.

In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gelten feste Regeln für die Sammlung von Dankopfern im Gottesdienst: Kirchliche Körperschaften, in denen Gottesdienste zu Sonnund Feiertagen gefeiert werden, sind verpflichtet, ein Dankopfer als Kollekte nach dem Kollektenplan der Landeskirche zu sammeln. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Sammlung des Dankopfers ordentlicher Bestandteil aller Sonn- und Feiertagsgottesdienste ist. Der Kollektenplan wird von der Landessynode beschlossen. Darüber hinaus kann eine zweite Kollekte im oder im Anschluss an den Gottesdienst für die Ortskirchengemeinde gesammelt werden.

Für die Regelungen zur Kollektensammlung wird auf Nr. 19.2 der Vermögensverwaltungs- und Aufsichtsverordnung vom 13. September 2014 (ABl. S. 198, ber. S. 262) hingewiesen.

Für die Abkündigungen im Gottesdienst empfehlen wir Ihnen, die Kollektenbitten der jeweiligen Empfänger zu verwenden. Diese Bitten sind ordentlicher Bestandteil des Kollektenplanes. Die zweckentsprechende Verwendung der Kollektenmittel ist von den Kollektenempfängern nachzuweisen.

Ihr Christian Fuhrmann,
Oberkirchenrat



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