Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ging 2009 aus der Vereinigung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hervor. Sie erstreckt sich im Wesentlichen über die Gebiete der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen, mit kleineren Anteilen ist sie auch in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen vertreten. Bischofssitz ist Magdeburg. Sitz des Landeskirchenamtes ist Erfurt. Die EKM ist Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Daneben gehört sie sowohl der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) an. Mehr Informationen zur EKM


Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage der EKM ist die Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 5. Juli 2008 Sie ist hier einsehbar: Verfassung

Artikel 2 regelt Auftrag und Aufgaben der Kirche.

Die EKM ist dezentral aufgebaut. Sie besteht aus den Kirchengemeinden vor Ort, den 37 Kirchenkreisen als regionaler Bezugsgröße und der Landeskirche. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip übernehmen Kirchenkreise und die Landeskirche Aufgaben nur, soweit sie in Kirchengemeinde und Kirchenkreis nicht hinreichend erfüllt werden können. Rechtlich sind die Landeskirche, Kirchenkreise und Kirchengemeinden organisiert als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wesens- und Lebensäußerung der Kirche sind darüber hinaus die Dienste, und Einrichtungen, in denen vor allem das diakonische Handeln der Kirche geschieht. Rechtlich selbständige Dienste, Werke und Einrichtungen haben zumeist eine privatrechtliche Rechtsform (e.V., GmbH, Stiftung usw.); rechtlich unselbständige Dienste, Werke und Einrichtungen sind rechtlich Teil ihres kirchlichen Trägers.


Leitungsorgane
Auf allen Ebenen der EKM sind Gemeindeglieder an der Leitung der Kirche beteiligt. In den Kirchengemeinden bilden die von den Gemeindegliedern gewählten Kirchenältesten gemeinsam mit den Hauptamtlichen, die mit dem Pfarrdienst beauftragt sind, den Gemeindekirchenrat. Im Kirchenkreis entscheidet die Kreissynode über grundsätzliche Angelegenheiten, wie etwa den Haushaltsplan, den Stellenplan, einzelne Pfarrstellen usw.. Mitglied der Kreissynode sind von den Kirchengemeinden gewählte und aus den kirchlichen Arbeitsbereichen entsandte Synodale. Daneben gehören ihr der Superintendent und weitere hinzuberufene Synodale an. Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal jährlich und wird vom Präses als gewähltem Ehrenamtlichen geleitet.
Die Kreissynode wählt u.a. den Kreiskirchenrat, der die ständige Leitung des Kirchenkreises übernimmt und in der Regel monatlich tagt. Er trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird, entscheidet über die Besetzung von Stellen, verwaltet die Finanzen und entscheidet über die Vergabe von Mitteln an die Kirchengemeinden. Ihm gehören der Superintendent als Vorsitzender, sein erster Stellvertreter und der Präses als geborene Mitglieder an. Daneben wählt die Kreissynode aus ihrer Mitte vier bis zwölf weitere Mitglieder. Im Kreiskirchenrat müssen die Ehrenamtlichen gegenüber den Mitgliedern in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis die Mehrheit bilden.

Die geistliche Leitung im Kirchenkreis ist dem von der Kreissynode gewählten Superintendenten bzw. der Superintendentin übertragen. Dies ist das dritte Leitungsorgan des Kirchenkreises und ist verantwortlich dafür, dass Zeugnis und Dienst im Kirchenkreis gemäß dem Auftrag der Kirche geschehen und die kirchliche Ordnung beachtet wird. Der Superintendent vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit und sorgt dafür, dass das kirchliche Leben gefördert wird. Gegenüber den Mitarbeitenden des Kirchenkreises und den Pfarrerinnen und Pfarrern ist er der Dienstvorgesetzte.

Verwaltungsbehörde des Kirchenkreises ist das Kreiskirchenamt, das neben der Verwaltungsaufgaben des Kirchenkreises auch die Kirchengemeinden in deren Verwaltungsangelegenheiten unterstützt, berät und beaufsichtigt.

Auf Ebene der Landeskirche sind die Leitungsorgane ähnlich gegliedert. Die Landessynode trifft grundsätzliche Entscheidungen für Zeugnis und Dienst, erlässt und ändert Kirchengesetze, beschließt über den Haushalt und legt die Grundsätze der Stellenplanung für die im Verkündigungsdienst Tätigen fest. Sie beschließt über die kirchliche Lebensordnung und die Einführung neuer Agenden (Gottesdienstablauf) und Gesangbücher. Außerdem entsendet sie Mitglieder in die Synoden von EKD, UEK und VELKD (s.o.) und wählt Leitungsfunktionen in der Landeskirche. Mitglied der Landessynode sind von den Kreissynoden gewählte Ehrenamtliche sowie aus den Dienstbereichen entsandte Hauptamtliche. Qua Amt sind der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin und seine/ihre ständige Stellvertretung, der/die reformierte Senior (als geistliche Leitung des reformierten Kirchenkreises), der Präsident bzw. die Präsidentin des Landeskirchenamtes, die Leitung des Diakonischen Werkes und der/die Präses der vorherigen Landessynode Mitglied. Darüber hinaus entsenden die theologischen Fakultäten auf dem Gebiet der EKM und die Jugendvertretungen Mitglieder in die Synode. Schließlich kann der Landeskirchenrat bis zu acht Synodale hinzuberufen. Die Synode tagt regelmäßig im Frühjahr und im Herbst eines Jahres. Der Landeskirchenrat ist das landeskirchliche Leitungsorgan, das konzeptionelle Entscheidungen für die Entwicklung des kirchlichen Lebens trifft und die Wahrnehmung des Auftrags der Kirche fördert. Er ist zuständig für den Erlass von Verordnungen und sorgt dafür, dass umgesetzt wird, was die Landessynode beschlossen hat. Neben dem Landesbischof bzw. der Landesbischöfin, den Regionalbischöf/innen und dem/r reformierten Senior gehören ihm qua Amt der/die Präsident/in und die Dezernent/innen des Landeskirchenamtes sowie der/die Leiter/in des Diakonischen Werkes an. Aus der Landessynode ist der/die Präses Mitglied kraft Amtes und weitere acht Synodale werden hineingewählt. Der Landeskirchenrat tagt ca. alle sechs Wochen.

Die geistliche Leitung obliegt dem Landesbischof bzw. der Landesbischöfin gemeinsam mit den Regionalbischöf/innen. Sie werden von der Landessynode gewählt. Die Landesbischöfin vertritt die Landeskirche in der Ökumene und in den kirchlichen Zusammenschlüssen, vollzieht die Ordinationen, führt die leitenden Mitarbeitenden der Landeskirche ein und leitet die theologischen Prüfungen der Landeskirche. Gemeinsam mit den Regionalbischöf/innen ist der Landesbischof für die grundsätzlichen Fragen der Theologie und Verkündigung zuständig und trägt Verantwortung für Seelsorge und geistliche Begleitung.

Verwaltungsbehörde der Landeskirche ist das Landeskirchenamt, das vom Kollegium des Landeskirchenamtes geleitet wird. Dem Kollegium gehören der/die Präsident/in, die Dezernent/innen (jeweils von der Landessynode gewählt) und der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin an. Das Landeskirchenamt führt die laufenden Geschäfte der Landeskirche und ist zuständig für die rechtliche Vertretung der Landeskirche. Außerdem berät, unterstützt und beaufsichtigt das Landeskirchenamt die Kirchengemeinden und Kirchenkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und ist schließlich auch im Personalbereich für grundsätzliche Angelegenheiten zuständig.


Bericht über die Tätigkeiten
Jedes Jahr im Herbst wird der Landessynode ein ausführlicher Bericht aus Landeskirchenrat und Landeskirchenamt vorgelegt. Zudem steht am Beginn einer jeden Synodaltagung der Bericht der Landesbischöfin bzw. des Landesbischofs.


Personalstruktur
Das Landeskirchenamt der EKM führt die laufenden Geschäfte der Landeskirche. Es ist zuständig für alle Angelegenheiten der Verwaltung der Landeskirche, soweit die Zuständigkeit nicht anderen Stellen übertragen ist. Das Landeskirchenamt (Organigramm [9/2024]) wird vom Kollegium unter Vorsitz des Präsidenten bzw. der Präsidentin geleitet.


Die Anzahl der bei der EKM beschäftigten Mitarbeitenden ist dem Stellenplan zu entnehmen, der als Anlage zum Haushalt der EKM gehört. Die Mitarbeitenden erfüllen ihren Dienst im Landeskirchenamt der EKM in Erfurt und verschiedenen unselbständigen Einrichtungen auf dem Gebiet der EKM.. Darüber hinaus sind für die EKM zahlreiche Personen ehrenamtlich tätig. Dies sind die Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden, die gewählten Kirchenältesten, die in die Kreiskirchenräte, Kreissynoden sowie Landessynode und den Landeskirchenrat gewählten und berufenen Gemeindeglieder


Mittelherkunft - Mittelverwendung
Auskunft über die Mittelherkunft und die Mittelverwendung für die Landeskirche in ihrer Funktion als "Dachorganisation" finden Sie ausführlich im Themenfeld Finanzen und Kirchensteuer

Die EKM hat ein kamerales Rechnungswesen. Dies bedeutet: Im Voraus wurden die geplanten Ein- und Ausgabenströme durch die demokratisch legitimierten Gremien einzeln festgelegt. Damit sind die Verwaltungen gebunden, die gesetzten Prioritäten anhand des Haushaltsplanes zu realisieren. Zugleich ermöglicht die auf Zahlungen ausgerichtete Rechnungslegung (Soll/Ist-Vergleich) eine kontinuierliche Liquiditätsplanung und eine einfache Kontrolle der laufenden Finanzvorgänge. Zugrunde liegt die Haushaltssystematik der EKD und in Anlehnung an die Haushaltsordnung der EKD das Gesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Die Verteilungen der kirchlichen Mittel auf alle Ebenen sind geregelt im Finanzgesetz und in den Ausführungsbestimmungen zum Finanzgesetz.


Ausführliche Informationen über die Kirchenfinanzen
Ausführliche Informationen zu den Kirchenfinanzen insgesamt, Kirchensteuern oder den sogenannten Staatsleistungen finden Sie auch auf der Seite: www.kirchenfinanzen.de


Unabhängige Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung der Haushaltsrechnung der EKM, der übrigen vermögensrechtlichen Verhältnisse sowie des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit dem anvertrauten Geld obliegt einer unabhängigen Prüfungseinrichtung, dem Rechnungsprüfungsamt der EKM. Die Aufgaben des Rechungsprüfungsamtes sind definiert im RPA-Gesetz.


Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Beteiligungen
Die EKM ist an mehreren Unternehmen beteiligt. Die Beteiligungen dienen unmittelbar der Verwirklichung kirchlicher Zwecke. Die Beteiligungen werden jährlich in einem Beteiligungsbericht zusammengefasst.


Verbindungen
In besonderer Weise ist die EKM mit kirchlichen und ökumenischen Verbünden und Organisation in Deutschland, Europa und der Welt verbunden: