14.03.2025
Missbrauch: Aufarbeitungskommissionen gehen an den Start

Berlin/Hannover (epd). Die evangelische Kirche und die Diakonie gehen einen weiteren Schritt bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

In den kommenden Wochen sollen dafür deutschlandweit neun regionale Aufarbeitungsgremien, sogenannte „Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen“ (URAK), an den Start gehen, wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie am Donnerstag in Hannover mitteilten. In Sachsen und im Verbund von Niedersachsen und Bremen verzögert sich der Start.

Aus Sachsen hieß es, die Benennung der Mitglieder durch die Landesregierung und die Betroffenenvertretung werde voraussichtlich im April erfolgen. Dann werde die Kommission ihre Arbeit zügig aufnehmen. Dazu ist am 5. April in Meißen ein vorbereitender Workshop geplant, teilte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens am Donnerstag in Dresden mit.

Mit möglichen Missbrauchsfällen auf dem Gebiet Ostdeutschlands befasst sich zudem eine Kommission im sogenannten Verbund „Nordost“, zu dem neben der Nordkirche unter anderem die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und ihr diakonisches Werk gehören. Die Kommission soll erstmals am 30. März zusammenkommen. Ihr gehören sieben Personen an, darunter die DDR-Bürgerrechtlerin und frühere brandenburgische Aufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe sowie die Theologin und Politikwissenschaftlerin Marie Anne Subklew-Jeutner. Im Verbund „Ost“ haben sich die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelische Landeskirche Anhalts und das Diakonische Werk Mitteldeutschland zusammengeschlossen, um mögliche Missbrauchsfälle aufzuarbeiten.

In der niedersächsisch-bremischen Kommission sind die Mitglieder zurückgetreten, die die niedersächsische Landesregierung ernannt hatte. Eine Mehrheit von Betroffenen habe sich gegen eine Zusammenarbeit mit der früheren niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) und mit der Präsidentin der Klosterkammer Hannover, Thela Wernstedt, ausgesprochen. Der Betroffenenvertreter Jakob Feisthauer sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Betroffenen hielten die beiden Frauen aufgrund ihrer früheren oder aktuellen Mitgliedschaft in kirchlichen Gremien für befangen.

Grundlage für die Kommissionen ist eine Vereinbarung über Standards zur Aufarbeitung von Missbrauch mit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, aus dem Dezember 2023. Darin heißt es, die Kommissionen müssten spätestens 15 Monate nach Unterzeichnung der Erklärung ihre Arbeit aufnehmen. Aufgaben dieser Gremien sind unter anderem, Fälle sexualisierter Gewalt zu erheben, Ursachen für Missbrauch aufzudecken und den Umgang mit Betroffenen zu analysieren. Mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gibt es eine ähnliche Erklärung aus dem Jahr 2020.

In den Kommissionen sitzen neben Betroffenen, Expertinnen und Experten auch Vertreter der Landeskirchen und Landesverbände der Diakonie. Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sowie deren Gremienmitglieder müssen in der Minderheit sein. Die unabhängigen Experten werden von den Landesregierungen benannt.

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