1. Grundsätzliches
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland stellt sich dem Leid und dem Schmerz der von sexualisierter Gewalt im Raum der EKM und ihrer Vorgängerkirchen betroffenen Menschen und der damit verbundenen Schuld und Verantwortung von Kirche und Diakonie (vgl. 8. Tagung der II. Landessynode November 2018).

Eine Wiedergutmachung von geschehenem Leid durch sexualisierte Gewalt ist nicht möglich. Es besteht das Angebot finanzieller Hilfe in Anerkennung des Erlittenen. Damit bringt die EKM zum Ausdruck, dass sie das Leid der Betroffenen wahr- und ernst nimmt und dass sie das von den Tätern und Täterinnen begangene Unrecht verurteilt. Die Leistungen sollen dazu beitragen, die Folgen der durch sexuelle Gewalt entstandenen Traumatisierung zu mildern.

2. Leistungsberechtigung
Leistungsberechtigt sind alle Personen, die als Kinder, Jugendliche und/oder Heranwachsende von Mitarbeitenden und/oder Pfarrern und Pfarrerinnen im Bereich der heutigen EKM sexuell missbraucht worden sind.
Leistungsvoraussetzung ist auch, dass Anhaltspunkte für institutionelles Versagen vorliegen und die Ansprüche gegenüber den Tätern verjährt sind. Bei nicht verjährten Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen steht den Opfern der Rechtsweg gegen den Täter oder die Täterin offen.

Opfer aus Einrichtungen der Diakonie sind nicht über die EKM antragsberechtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ergänzende Hilfeleistungen. Sie erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

3. Art der Leistungen
Es werden die Kosten zur Bewältigung des durch den Missbrauch entstandenen Traumas (z. B. Therapien) oder der Bekämpfung gesundheitlicher Folgeschäden übernommen, wenn eine Kostenübernahme durch Krankenkassen oder andere Leistungsträger abgelehnt wurde. Diese Kosten werden nach Vorlage der Rechnungen und des Ablehnungsbescheides der Krankenkassen bzw. des jeweiligen Leistungsträgers in einer Höhe bis zu 10.000 Euro erstattet.

In Ausnahmefällen können auch reine Geldleistungen in Anerkennung des Leides bis zu 5.000 € gezahlt werden. Diese Zahlungen erfolgen erst, wenn disziplinar- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Täter oder die Täterin abgeschlossen sind oder nicht bzw. nicht mehr eingeleitet werden.

4. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an folgende Anschrift:

Ansprechstelle der EKM zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge
Fon 0345 68669854
Mobil 0172 7117672
dorothee.herfurth-rogge@ekmd.de

Ebenso können Sie über diese Kontaktdaten auch Beratung in Anspruch nehmen.

5. Dienst- und arbeitsrechtliche Folgen für den Täter/die Täterin
Als Dienst- oder Arbeitgeber sind wir verpflichtet, bei Kenntnis oben genannter Sachverhalte diesen nachzugehen und ein disziplinarrechtliches oder arbeitsrechtliches Verfahren einzuleiten, wenn der Täter oder die Täterin in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Landeskirche oder einer ihrer Untergliederungen steht. Die Angaben im Antrag des oder der Betroffenen werden dazu von der verantwortlichen personalführenden Stelle und/oder dem Ermittlungsführenden eingesehen. Mit Einreichen des Antrags stimmt der Antragstellende diesem Verfahren zu.

6. Unabhängiges Entscheidungsgremium
Über den Antrag auf ergänzende Hilfeleistungen entscheidet ein vom Kollegium des Landeskirchenamtes der EKM gebildetes unabhängiges Entscheidungsgremium. Das Gremium entscheidet nach Aktenlage. Bei Bedarf können die Vertrauensperson des Opfers oder eine andere fachkundige Person zur Beratung hinzugezogen werden.

7. Rechtsweg
Alle Leistungen der EKM in Anerkennung des Leides sind nachrangige und freiwillige Leistungen. Sie erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Diese Leistungen können auf andere Leistungen angerechnet werden, die von Dritten im Rahmen einer vom Runden Tisch der Bundesregierung "Sexueller Kindesmissbrauch" beschlossenen Entschädigungsregel oder vergleichbarer Abmachungen erbracht werden. Sollte der oder die Betroffene weitere Ansprüche gegen Dritte auf dem Klageweg erfolgreich geltend machen, werden bereits gewährte diesbezügliche Leistungen der EKM darauf angerechnet.