Datenschutz für Fördervereine
Für rechtlich eigenständige Vereine (z.B. Kirchbaufördervereine) im Umfeld von Kirchengemeinden oder anderen kirchlichen Einrichtungen findet nicht das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Anwendung.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird durch die Datenschutz-Grundverordnung der EU geregelt.
Folgende Arbeitshilfen stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung: