26.04.2023
Förderung von regionalen Kirchentagen in der EKM
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- Antrag Förderung Regionale Kirchentag ab 2023 - (26.04.2023 / 78 KB)
- Förderrichtlinie Regionale Kirchentage ab 2023 - (26.04.2023 / 221 KB)
Der Landesausschuss für den DEKT in Mitteldeutschland unterstützt die Durchführung von regionalen Kirchentagen auf der Ebene von einem oder mehreren Kirchenkreisen.
Förderkriterien
- Gefördert werden können regionale Kirchentage, die gemäß den Leitlinien des DEKT Menschen zusammenbringen, um miteinander über den Glauben zu reden.
- Voraussetzung ist, dass der Kirchentag mindestens auf Kirchenkreisebene stattfindet.
- Die Förderung für einen Kirchentag beträgt maximal 20% der Gesamtkosten und max. 2.000,-€.
- Nicht gefördert werden Investitions- und Personalkosten, außer Honorare.
Antrag und Bewilligung
Der Förderung ist mittels vorgegebenem Antragsformular bei der Geschäftsstelle des Landesausschuss zu beantragen.
Der Antrag muss des weiteren enthalten:
- Eine kurze Beschreibung des regionalen Kirchentages mit der Information:
- wo er stattfindet und wer die Veranstaltenden des Kirchentags sind.
- das voraussichtliche Programm oder dessen vorgesehene Struktur.
- Einen Kosten- und Finanzierungsplan mit:
- den in Rubriken zusammengefasst voraussichtlichen Ausgaben sowie Einnahmen
- vorgesehenen Teilnehmendenbeiträgen und/oder Eigenmitteln
Der Antrag sollte rechtzeitig vor, kann aber in Ausnahmefällen bis zu 3 Monate nach Durchführung eingereicht werden. Über die Entscheidung geht dem Antragsteller ggf. eine Fördermittelzusage zu. Die genaue Höhe der Förderung wird anhand der zur Abrechnung eingereichten Rechnungsbelege ermittelt.
Verwendungsnachweisprüfung und Auszahlung
- Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach dem Kirchentag und nach Vorlage der Gesamtabrechnung.
- Ist die abrechnende Stelle eine Einrichtung der EKM und unterliegt sie der kirchlichen Rechnungsprüfung, kann der Nachweis durch Kopien der Ausgabenlege (digital oder auf Papier) erfolgen. Die Originale sind in der Haushaltführung vor Ort aufzubewahren und ggf. für eine Prüfung zugänglich zu machen.
- Sollten die Nachweise nicht ausreichen, kann die Fördermittelzusage ganz oder teilweise zurückgenommen werden.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung, auch in einer bestimmten Höhe, besteht nicht.
- Wir erbitten nach Durchführung einen Bericht und Fotos, die wir sowohl für digitale als auch für Druckmedien nutzen können.
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- Antrag Förderung Regionale Kirchentag ab 2023 - (26.04.2023 / 78 KB)
- Förderrichtlinie Regionale Kirchentage ab 2023 - (26.04.2023 / 221 KB)