Das finanzielle Volumen ist von der Größe des Kirchentages, der Anzahl der Veranstaltungen, der inhaltlichen Ausrichtung und Infrastruktur abhängig. Bei einem durchschnittlichen regionalen Kirchentag kann man von folgenden Rahmendaten ausgehen:

Teilnehmer: 500

Dauer: 24 h (Sa nachm. bis So nachmittag)
Veranstalter: ein bis zwei Kirchenkreise
Zielgruppe: Kerngemeindeglieder des Kirchenkreises, aktive Gruppen in den Gemeinden, Chöre und Musikgruppen aus dem Kirchenkreis, Partnergemeinden, Gruppen aus der Ökumene
Kosten: ca. 12-15 T€
Hauptzahler: die beteiligten Kirchenkreise.


Wieviel bekomme ich üblicherweise über Spenden und Fundraising rein?
Das Spendenaufkommen ist normalerweise nicht sehr groß, sofern es sich um Geldbeträge handelt. Umfänglich sind die Beiträge, die die Beteiligten leisten. Viele Kommunen stellen etwa kostenlos Marktbuden zur Verfügung oder die FFW sichert den Kirchentag rettungstechnisch ab. Spenden kommen nicht von selbst. Das Vorhaben muss bekannt gemacht und erklärt werden, da der Kirchentag an vielen Veranstaltungsorten unbekannt ist.
Ein interessanter Weg ist Crowd-Funding. Es wird oft über die örtlichen Sparkassen oder kirchliche Banken angeboten. Der Reiz besteht in der Kombination von Spenden-Akquise und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Kreissynode kann beschließen, im Jahr des regionalen Kirchentages die Kreiskirchenkollekte für diesen Zweck zu verwenden. Die Entscheidung darüber fällt meistens auf den Herbsttagungen des Vorjahres.  

Welche Aufgaben kann das Kreiskirchenamt übernehmen?

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • die Gewerbetreibenden der Region können angeschrieben werden
  • Honorarverträge
  • Persönliche Kontakte

Muss ich für jeden kleinen Auftrag immer drei Angebote einholen?
Grundsätzlich ja. Das gibt unsere kirchliche Verwaltungsordnung so vor. Bei Honoraren für Künstler, Bands etc. wird das nicht nötig sein, weil man hier gemäß seiner Vorstellung gezielt Personen anfragt.

Was bekommt ein freier Musiker an Honorar üblicherweise?
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand, der Anreise und der investierten Zeit.
Ein Stundenhonorar 150-250 € zuzgl. Fahrtkosten sind p.P. durchaus üblich.

Wer beschließt den Finanzplan? Wer unterzeichnet die Rechnungen?
Zumeist stellt der veranstaltende Kirchenkreis ein Budget zur Verfügung. Das hat der Kreiskirchenrat zumeist schon im Vorjahr beschlossen. Beim Grundsatzbeschluss sollte er gleich festlegen, wer das Budget aufgliedert. Sinnvoll ist, wenn die zentrale Steuerungsgruppe die Posten für die einzelnen Bereiche festlegt. Der KKR kann auch festlegen, dass die Rechnungen durch den Kirchentagssekretär angewiesen werden. In vielen Fällen ist das aus praktischen Gründen nicht sinnvoll. Dann weist der Vorsitzende des Kreiskirchenrates an.

Kann einzelnen Arbeitsgruppen ein Budget zugeteilt werden und wie selbstständig können sie das verwalten?
Die Budgetierung ist auf jeden Fall hilfreich. Sie orientiert sich an einer groben Finanzplanung, die die einzelnen Bereiche relativ früh in der Planung vorlegen. Hilfreich ist es, die Finanzplanung so zu gestalten, dass die Ausgaben durch die tatsächlichen Einnahmen gedeckt werden.
Mit dem Budget für die einzelnen Bereiche sollte auch die Verantwortung für den Umgang mit dem Budget verknüpft werden. Das stärkt die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Projektleitung.

Welche Zuschüsse leistet der Landesausschuss?
Der Landesausschuss fördert auf Antrag einen regionalen Kirchentag in der EKM mit 10 % der Gesamtkosten, maximal aber 3000 €.

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