24.05.2024
Trauung, Segnung, Transition
Im Leben eines jeden Menschen gibt es Ereignisse, die eines besonderen Segens bedürfen. Dies gilt für die Trauung eines homosexuellen Paares und ebenso für eine Transition (Änderung des rechtlichen Geschlechts).
Trauung:
Mit Beschluss der Landessynode vom Herbst 2019 hat die EKM festgelegt: Der Kern jedes Gottesdienstes nach vollzogener Eheschließung ist die Verantwortung vor Gott, das Versprechen der lebenslangen Treue und die Bitte um Gottes Beistand und Segen. Dies gilt prinzipiell für alle vor dem Staat geschlossenen Ehen. Dabei ist die Gewissensfreiheit aller Beteiligten zu bewahren.
Beschluss der Landessynode zur Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit der Ehe in der EKM (Nov. 2019)
2020 wurde dann eine ergänzende Trauagenda beschlossen, die sich eng an der Trauung für heterosexuelle Paare orientiert
Transition:
Für eine Änderung des rechtlichen Geschlechts müssen trans* Menschen inzwischen keine geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen mehr durchgeführt haben. Somit kann die rechtliche Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags vor und auch ohne eine geschlechtsangleichende Transition erfolgen. Voraussetzung ist ein Antrag bei Gericht, dem eine Prüfung durch zwei Gutachter folgt. Die Änderung der persönlichen Daten in kirchlichen Listen erfolgt automatisch nach dem offiziellen Neueintrag beim Einwohnermeldeamt. (Die Daten werden regelmäßig abgeglichen.) Nach der Änderung darf der frühere Vornamen gegen den Willen der Betroffenen nicht offenbart oder ausgeforscht werden. (Offenbarungsverbot).
Links zu Liturgien bei Transition: