PM 128 | 19.10.2006
Beauftragter der Evang Kirchen kritisiert CDU Position zum Sonntagsschutz

Beauftragter der Evangelischen Kirchen irritiert über CDU-Position
„Verstärkter Schutz der Sonn- und Feiertage“ nicht erkennbar

Der Thüringer Landtag hat in seiner heutigen Sitzung (19.10.) das von der CDU-Fraktion eingebrachte Gesetz zur Liberalisierung der Ladenschlusszeiten in erster Lesung beraten. Enttäuscht äußert sich der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Thomas A. Seidel, über die Vorstellungen der CDU: „Ausgerechnet die Partei im Lande, die sich die Traditionspflege und die Bewahrung lebensdienlicher und christlicher Werte auf die Fahnen geschrieben hat, lässt beim Sonntagsschutz die notwendige Klarheit vermissen.“ Der Schutz der Sonn- und Feiertage sowie der Arbeitnehmerschutz seien als Ziele des Gesetzes zwar genannt, würden sich aber im Gesetz kaum wiederfinden.

Der in der Formel „6 mal 24“ verdichtete Vorschlag der CDU sei für die Evangelischen Kirchen völlig unakzeptabel. „Nach christlichem Verständnis beginnt der Sonntag bereits am Sonnabend. Das macht schon der Name deutlich. Deshalb sollten die Geschäfte am Sonnabend um 20 Uhr schließen“, macht Seidel deutlich. „Wer den Sonntag ernsthaft schützen will, darf den Samstagabend nicht preisgeben.“

Die Evangelischen Kirchen setzen sich auch dafür ein, bei den vier verkaufsoffenen Sonntagen, die das Gesetz zulassen will, diese Ausnahmeregelung nicht für die Adventssonntage gelten zu lassen.

Bei Rückfragen: Dr. Thomas A. Seidel, 0172-4573708


Bleiben Sie mit unseren Newslettern auf dem Laufenden.

Hier Abonnieren

Die besten News per E-Mail - 1x pro Monat - Jederzeit kündbar