PM 108 | 16.09.2006
Beratungen der EKM Kirchenleitung zur Machbarkeitsstudie vertagt
Beschlussfassung für nächste Sitzung am 21. Oktober in Eisenach vorgesehen
Am 15. und 16. September hat die Kirchenleitung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) über die Machbarkeitsstudie zum zukünftigen Standort des EKM-Kirchenamts und gemeinsamen Bischofssitzes beraten. Eine Beschlussvorlage, die den Synoden von Kirchenprovinz Sachsen und Thüringer Landeskirche im November vorgelegt werden soll, hat das 25-köpfige Gremium vorerst nicht verabschiedet. Stattdessen hat die Föderationskirchenleitung mehrere Prüfaufträge beschlossen. Ein Bericht zu den Untersuchungen und die Verabschiedung einer Beschlussvorlage ist für die nächste Sitzung der EKM-Kirchenleitung am 21. Oktober in Eisenach vorgesehen.
„Die Machbarkeitsstudie hat eine ganze Reihe von Fragen aufgeworfen, die vor den kommenden Synodentagungen geklärt werden müssen. Deshalb haben wir noch keine Beschlussvorlage zur Standortfrage verabschiedet“, sagt der amtierende Vorsitzende der EKM-Kirchenleitung, Christoph Kähler, Landesbischof der Thüringer Landeskirche. „Das Kollegium des EKM-Kirchenamts muss jetzt unter anderem erst einmal untersuchen, ob und unter welchen Bedingungen eine Trennung von Kirchenamt und Bischofssitz sinnvoll ist.“
„Zudem soll ein Gesamtstandortkonzept erarbeitet werden, das neben einem Sitz für die oberste EKM-Verwaltungsbehörde sowie den gemeinsamen Bischof auch Orte für Einrichtungen, Werke und Amtssitze der Pröpste und Visitatoren einbezieht“, so Axel Noack Bischof der Kirchenprovinz Sachsen. „Schließlich soll ein Gesamtkostenrahmen für die Standortfrage von Kirchenamt und Bischofssitz festgelegt werden, den wir gegenüber unseren Synoden und Gemeinden mit gutem Gewissen verantworten können.“
Eine Tendenzentscheidung zum Vorschlag der Föderationskirchenleitung soll auf den Herbstsynoden von Kirchenprovinz Sachsen und Thüringer Landeskirche in Lutherstadt Wittenberg und Eisenach erfolgen.
Veranlasst wurde die Machbarkeitsstudie durch Beschlüsse der beiden Kirchenparlamente vom Februar dieses Jahres, wonach mehrere Standortvarianten für die gemeinsame oberste Kirchenverwaltung mit ihren rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untersucht werden sollten. Für die Standortwahl des Kirchenamtes schlägt das Papier Magdeburg vor, als Sitz des gemeinsamen Bischofs Erfurt. Alternativ empfiehlt die Firma, den gemeinsamen Bischof in Magdeburg anzusiedeln und das Kirchenamt in Erfurt.
Magdeburg – 16. September 2006