PM 49 | 26.05.2016
Ehemaliges Gustav-Adolf-Werk der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen

Landeskirche stellt Disziplinarverfahren ein

Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat die Disziplinarverfahren gegen drei Vorstandsmitglieder des ehemaligen Gustav-Adolf-Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen durch Aufhebung der Verweise und Einstellung der Verfahren beendet.

Die Vorstände des ehemaligen Gustav-Adolf-Werkes hatten vor der Disziplinarkammer der EKD beantragt, die gegen sie ausgesprochenen Verweise aufzuheben. Die Einstellung der Verfahren ist das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor der Disziplinarkammer.
Das Gericht hat in der ordnungsgemäßen Mittelverwendung des Vorstandes Mängel gesehen. Zugleich merkten die Richter jedoch an, dass sich die Landeskirche bereits früher im Rahmen der Aufsicht über das Werk darüber hätte informieren können.

„Wir sind grundsätzlich erleichtert, dass das Verfahren ein Ende gefunden hat und damit der Weg für ein konstruktives Miteinander geebnet ist“, sagt Brigitte Andrae, Präsidentin des Landeskirchenamtes.

Hintergrund:
Bereits im März 2015 hat es vor dem Kirchengericht der EKD einen Vergleich zwischen den Vorständen des ehemaligen Gustav-Adolf-Werkes Thüringen und dem Landeskirchenamt der EKM gegeben. Ausgangspunkt war ein Streit über das Weiterbestehen des Gustav-Adolf-Werkes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen nach einem Auflösungsbeschluss durch den Landeskirchenrat der EKM.

RÜCKFRAGEN

Christian Fuhrmann, 0162-2048686

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