PM 160 | 18.11.2021
EKM-Landessynode berät Doppelhaushalt 2022/2023
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Friedemann Kahl, 0151-59128575, oder Susanne Sobko, 0162-2048755
416 Millionen Euro zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben
Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat sich am heutigen Donnerstagmittag mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 beschäftigt. Für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben steht im kommenden Jahr eine Plansumme von 206,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2023 sind es 209,6 Millionen.
Die Netto-Kirchensteuereinnahmen sind für 2022 als Haupteinnahmequelle mit 109,27 Millionen Euro prognostiziert. Aus dem Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erhält die EKM 50,60 Millionen Euro. Die Staatsleistungen sind mit 44,80 Millionen Euro eingeplant. Der kirchlichen Basis kommen direkt 135,1 Millionen Euro zugute. 2,22 Millionen stehen für die Ökumenische Solidarität zur Verfügung. Mit weiteren rund 24,7 Millionen Euro werden indirekt weitere Leistungen für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise erbracht, insbesondere für die Versorgungsicherung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Damit werden insgesamt rund 78 Prozent der Plansumme des Haushalts 2022 den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zur Verfügung gestellt.
Für die landeskirchenübergreifenden Verpflichtungen sind 4,36 Millionen Euro vorgesehen (rund zwei Prozent). Der Landeskirche mit ihren Werken und Einrichtungen verbleiben damit für ihre Aufgaben rund 19 Prozent der Plansumme oder 40,02 Millionen Euro.
Für das Jahr 2023 sind die Netto-Kirchensteuereinnahmen als Haupteinnahmequelle mit 113,17 Millionen Euro prognostiziert. Aus dem Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erhält die EKM 49,60 Millionen Euro. Die Staatsleistungen sind mit 45,30 Millionen Euro eingeplant. Der kirchlichen Basis kommen direkt 141,05 Millionen Euro zugute. 2,29 Millionen stehen für die Ökumenische Solidarität zur Verfügung. Mit rund 20,05 Millionen Euro werden indirekt weitere Leistungen für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise erbracht. Damit stehen insgesamt rund 77 Prozent der Plansumme des Haushalts 2023 den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zur Verfügung. Für die landeskirchenübergreifenden Verpflichtungen sind 4,43 Millionen Euro vorgesehen (rund zwei Prozent). Der Landeskirche mit ihren Werken und Einrichtungen verbleiben damit für ihre Aufgaben 20 Prozent der Plansumme oder 41,77 Millionen Euro.
„Die durch die Corona-Pandemie befürchteten Mindereinnahmen bei der Kirchensteuer sind im Rahmen geblieben. Im Vergleich zum Ergebnis 2019 stand Ende 2020 nur noch eine Mindereinnahme von 1,55 Prozent bei der Kirchenlohn- und -einkommenssteuer“, so der EKM-Finanzdezernent Oberkirchenrat Stefan Große. „Der aktuelle Haushaltsplan gibt insbesondere den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden das mögliche und nötige Maß an Planungssicherheit. Er reagiert im allgemeinen landeskirchlichen Anteil auf die künftig weniger werdenden Einnahmen, überfordert uns damit aber nicht, weil an Planungsszenarien und objektivierbare Werte angeknüpft wird. So stellen wir uns mit dem Doppelhaushalt den Tatsachen und ignorieren sie nicht.“
Hinweis:
Die Tagung der Landessynode kann in einem Livestream unter www.ekmd.de verfolgt werden. Der Ablaufplan sowie sämtliche Unterlagen zur Landessynode finden sich unter folgendem Link: www.ekmd.de/kirche/landessynode/tagungen/2-tagung-der-iii-landessynode-vom-17-bis-20-november-2021-in-erfurt.html
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Friedemann Kahl, 0151-59128575, oder Susanne Sobko, 0162-2048755