PM 104 | 19.11.2016
EKM-Landessynode in Erfurt beendet

Klare Distanzierung von Luthers judenfeindlichen Äußerungen

Mit einem Gottesdienst ist am heutigen Samstagnachmittag (19. November) die Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) in Erfurt zu Ende gegangen.

Einer der Schwerpunkte der Synodaltagung war die Auseinandersetzung mit den judenfeindlichen Äußerungen Martin Luthers. In einem eigenen nach intensiver Diskussion mit großer Mehrheit beschlossenen Papier hat sich das Kirchenparlament klar von Luthers Antisemitismus distanziert. Die Verbreitung von Luthers Schriften über die Juden sei während des Nationalsozialismus Teil des Programms zur Vernichtung der europäischen Juden gewesen. „Wir bekennen Schuld und Versagen in unseren Kirchen und im deutschen Protestantismus, wo theologisch motivierte Judenfeindschaft bis in die jüngste Zeit weitergetragen und tradiert wurde, als sei sie Teil des Evangeliums.“ Zudem distanziert sich die Synode „von allen Versuchen, Jüdinnen und Juden zu einer Konversion zu bewegen.“ Die Landessynode bekräftigt in ihrer Stellungnahme, „für Religionsfreiheit und religiöse Pluralität unserer Gesellschaft einzustehen und jeder drohenden Entrechtung, Diskriminierung und Zerstörung jüdischen Lebens und jüdischen Erbes entgegenzutreten.“ In religiösen Dingen gebe es weder Wahrheitsprivilegien noch ein Definitionsmonopol.

Die Landessynode hat zudem Änderungen beim Pachtvergabeverfahren der EKM beschlossen. Das Anbau-Verbot von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut wird ausgeweitet: Künftig kann nur Pächter von Kirchenland werden, wer auf gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut verzichtet. Dies bezieht sich nicht nur auf das gepachtete Kirchenland, sondern auf den Gesamtbetrieb. Die Massentierhaltung soll wegen der Belastung für die Umwelt, die Bevölkerung und der Sorge um das Tierwohl eingeschränkt werden. Es soll ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Tiere und der vorhandenen Fläche gegeben sein. Zudem wird, wer systematisch geschlechtsbezogen Tiere tötet, nicht zum Verfahren zugelassen.
Beim Pachtpreis ändert sich die bisherige Praxis: Bislang war für die Vergabe von Punkten ein Staffelungssystem vorgegeben. Die maximale Punktzahl konnte man erreichen, wenn man mit einem bestimmten Betrag über der Mindestpacht lag. Hier werden künftig keine Vorgaben mehr gemacht. Die Bewertung des Pachtpreisangebots erfolgt im Nachhinein anhand des Durchschnitts aller eingegangenen Pachtpreisangebote, wobei höchstes und niedrigstes Pachtpreisangebot nicht mit einbezogen werden. Somit kann den regionalen Marktunterschieden am besten Rechnung getragen werden.

Kirchengemeinden können zudem künftig auch direkt Einfluss auf die Pächterauswahl nehmen, indem sie kirchengemeindliches Engagement würdigen.
Die neuen Regelungen treten zum 1. Oktober 2017 in Kraft.

Beschlossen hat das Kirchenparlament auch den Haushalt für 2017. Für die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben steht eine Plansumme von 184 Millionen Euro zur Verfügung.

Die nächste Tagung der Landessynode findet vom 27. bis 30. April 2017 in Lutherstadt Wittenberg statt.

Hinweise für die Redaktionen:
Sämtliche Unterlagen zu der Synodentagung finden Sie unter: http://www.ekmd.de/kirche/landessynode/tagungen/33381.html

 

RÜCKFRAGEN

Solveig Grahl, 0162-2048755

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