PM 15 | 15.06.2005
Evang Kirchen regen Nachbesserungen am Thuer Fluechtlingsgesetz an
Evangelische Kirchen regen Nachbesserungen am Thüringer Flüchtlingsgesetz an
Gemeinschaftsunterkünfte wohnungsähnlicher gestalten
Abschiebehäftlinge gehören nicht ins Gefängnis
In einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Thüringer Landtages haben die Evangelischen Kirchen in Thüringen Nachbesserungen an dem derzeit im Landtag zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes angeregt. Die Gesetzesinitiative insgesamt wird von den Evangelischen Kirchen begrüßt.
Verlangt werden mit der Stellungnahme genauere Anforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber. In einigen Thüringer Landkreisen hätten sich die Standorte für Gemeinschaftsunterkünfte kaum an den Lebensbezügen orientiert. Es sei oft die kostengünstigste Möglichkeit bevorzugt worden, so dass Asylbewerber in ehemaligen militärischen Einrichtungen und in sehr abgeschiedener Lage untergebracht seien. „Wir favorisieren wohnungsähnliche Gemeinschaftsunterkünfte mit maximal 80 Plätzen in den Kreisstädten“, fasst Thomas A. Seidel, Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Thüringen, zusammen. Als Beispiele für eine vorbildliche Unterbringung werden die Unterkünfte in Erfurt, Weimar und Jena genannt.
Sehr unterschiedlich werde auch mit der derzeit gültigen Kann-Bestimmung für die Unterbringung von Flüchtlingen in Einzelunterkünften umgegangen. Hier sollte mit der Gesetzesnovelle eine Soll-Bestimmung eingeführt und mindestens 30 Prozent der Plätze als Einzelunterkünfte vorgehalten werden.
Ein besonderes Augenmerk richtet die Stellungnahme auf die Situation der Abschiebehäftlinge. Für diese sollte mit dem Gesetz eine Gemeinschaftsunterkunft außerhalb des Strafvollzugs vorgesehen werden. „Die jetzige Situation, dass Abschiebehäftlinge, die nichts verbrochen haben, im Gefängnis untergebracht werden, verletzt die Würde dieser Menschen“, kritisiert Seidel.
Nicht zuletzt regen die Evangelischen Kirchen eine Kontrollinstanz an, die regelmäßig kontrolliert, ob die Flüchtlinge entsprechend der Abrechnungsrichtlinien und der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel, untergebracht sind. Die Ausländerbeauftragten der Kirchenkreise müssten immer wieder feststellen, dass Gemeinschaftsunterkünfte in schlechtem baulichen Zustand sind und Richtlinien nicht eingehalten werden.
Bei Rückfragen:
Kirchenrat Dr. Thomas A. Seidel, 0172-4573708