PM 094 | 22.07.2024
Evangelische Kirche und Diakonie Mitteldeutschland wehren sich gerichtlich gegen Streikdrohungen in Weimar

Christliches Verständnis diakonischer Arbeit setzt auf Konsens statt Streik

Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM), die Diakonie Mitteldeutschland und das Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar haben heute, am 22. Juli, beim Arbeitsgericht Erfurt Klage gegen den ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen eingereicht. Die beklagte Gewerkschaft soll es unterlassen, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmende zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen, diese zu organisieren oder durchzuführen.

Mehrfach hatte die Gewerkschaft bereits mit Streikmaßnahmen gedroht und fordert Tarifverhandlungen außerhalb des kirchlichen Rahmens. Und dass, obwohl das betroffene evangelische Krankenhaus wiederholt klargestellt hatte, dass es nicht befugt sei, in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft einzutreten und Streikmaßnahmen in kirchlich-diakonischen Einrichtungen unzulässig seien.

Die Klageeinreichenden berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und den sogenannten „Dritten Weg“, der auf dem christlichen Verständnis von diakonischer Arbeit beruht. Demnach sollen Entscheidungen möglichst im Konsens getroffen werden. Konflikte werden nicht über Mittel des Arbeitskampfes, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Um dies auch weiterhin sicherzustellen, sehe man sich gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Kirche, Diakonie und Klinikum stellen zugleich klar, dass Gewerkschaften auch in diakonischen Unternehmen eingeladen sind, sich in die Tarifgestaltung einzubringen. Die gewerkschaftliche Betätigung ist erwünscht – jede Gewerkschaft habe die Möglichkeit, sich in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu beteiligen – allerdings ohne Arbeitskampf.

Oberkirchenrat Christoph Stolte, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Mitteldeutschland: „Die Arbeitsrechtliche Kommission arbeitet unabhängig und ist an keine Weisungen gebunden. Die Kommission ist paritätisch mit jeweils gewählten Vertretern der Dienstgeber und Dienstnehmer besetzt, Verständigung und Konsens sind Grundprinzip. Das Verfahren ist in einem Kirchengesetz geregelt, jede Entscheidung ist transparent und begründet.“

OKR Christoph Stolte betont, dass sich Kirche und Diakonie ihrer Verantwortung und des Einsatzes der Mitarbeitenden bewusst seien und gemeinsam mit den Dienstnehmervertretungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission kontinuierlich an guten Rahmenbedingungen arbeiten. „Unser partnerschaftliches System entspricht dem christlichen Selbstverständnis, ist darüber hinaus modern, da Hilfesuchende nicht in Mitleidenschaft gezogen werden und nicht die Dienstleistungsbereitschaft einer ganzen Branche in Frage gestellt wird.“

Im Sophien- und Hufeland-Klinikum gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Mitteldeutschland. Anfang dieses Jahres waren dort die Entgelte um 4,9 Prozent angehoben worden bei gleichzeitiger Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden; zum kommenden Jahr gibt es ein weiteres Lohnplus von 5,4 Prozent sowie einen zusätzlichen Urlaubstag. Seit 2019 wurden Lohnerhöhungen von insgesamt 30,6 Prozent beschlossen. Die Entgelt-Anpassungen im TVöD beliefen sich im selben Zeitraum auf 18,85 Prozent.

Der Geschäftsführer des evangelischen Krankenhauses, Tomas Kallenbach, stellt klar: „Wir werden alles unternehmen, um die Versorgungssicherheit unserer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und den uns obliegenden Versorgungsauftrag zu erfüllen.“

RÜCKFRAGEN

Frieder Weigmann, 0172 377 80 93


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