PM 107 | 22.11.2005
Föderationssynode geht zu Ende
Föderationssynode in Gera geht heute zu Ende
Zusammenfassung und Ergebnisse der Tagung des EKM-Kirchenparlaments
Am dritten und letzten Sitzungstag der Synode der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) standen die Abstimmungen zu verschiedenen Tagesordnungspunkten auf dem Programm. Die 80 Abgeordneten des EKM-Kirchenparlaments beschlossen am heutigen Samstagvormittag (19.11.) den Haushalt, die Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes und den Projektplan zur Erarbeitung der Föderationsverfassung. Am Nachmittag werden die Mitglieder des gemeinsamen Parlaments von Kirchenprovinz Sachsen und Thüringer Landeskirche ihre diesjährigen Beratungen, die im Christlichen Jugenddorf in Gera stattgefunden haben, mit einer Andacht beenden.
Die EKM-Synodalen verabschiedeten einstimmig bei einer Enthaltung den Haushaltsplan für das kommende Jahr. Für die Finanzierung der Aufgaben der Föderation sind rund 18,1 Millionen Euro veranschlagt. Damit liegt der Ansatz rund 3,3 Millionen Euro über dem für das laufende Jahr 2005. Zum Föderationsetat steuert die Kirchenprovinz Sachsen rund 9,2 Millionen Euro bei, die Thüringer Landeskirche rund 8,9 Millionen Euro. Die Erhöhung des EKM-Haushalts entsteht unter anderem durch die Übernahme weiterer teilkirchlicher Arbeitsbereiche in die Regie der Föderation. „Rechnet man diese Beträge heraus, dann wird deutlich, dass eine Kostenreduktion von zwei Prozent gelungen ist“, sagt Finanzdezernent Oberkirchenrat Stefan Große. „Mit dem Ansatz für 2006 ist ein erster Schritt im Rahmen der Strukturanpassung getan. Wir haben einen Gestaltungshaushalt mit deutlichen Sparelementen.“ Das von den Teilkirchen-Synoden bereits im Frühjahr 2005 beschlossene Strukturanpassungskonzept sieht bis 2012 eine Reduzierung der Personalkosten um 35 Prozent auf der Ebene des Kirchenamtes und der kirchlichen Einrichtungen vor.
Nach einer kontroversen Debatte am Freitagnachmittag (18.11.) sprachen sich die Synodalen mit deutlicher Mehrheit bei sechs Gegenstimmen und zwei Enthaltungen für die Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKM aus. Somit gilt ab dem 1. Januar 2006, dass in die kirchlichen und diakonischen Mitarbeitervertretungen nur Frauen oder Männer gewählt werden können, die einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. Die Novellierung sieht allerdings eine Ausnahmeregelung für Einrichtungen vor, in denen mehr als 50 Prozent der Angestellten keiner Kirche angehören. „Kirchliche und diakonische Einrichtungen können auf Dauer nur Bestand haben, wenn sie ihr kirchliches Profil nach innen und außen schärfen. Daran haben die Mitarbeitervertretungen wesentlichen Anteil. Deshalb wollen wir die Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung in unseren Einrichtungen an die Kirchenmitgliedschaft binden“, Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Rechtsdezernent der EKM. „Gleichzeitig tragen wir mit der Ausnahmeregelung der Situation von Einrichtungen Rechnung, in denen Kirchenmitglieder in der Minderheit sind.“ Auf Antrag von zwei Dritteln der Mitarbeiterschaft kann die sogenannte ACK-Klausel ausgesetzt werden. Betroffen sind von dem neuen Mitarbeitervertretungsgesetz vor allem die 170 Einrichtungen der Diakonie Mitteldeutschlands.