PM 38 | 30.03.2006
Foederationssynode tagt in Halle
Schwerpunkte: Föderationsentwicklung und Bildungskonzept
Bischof Kähler "Föderation in kritischer Phase. Dennoch
Weiterentwicklung der Föderation notwendig"
Mit dem Stand des Föderationsprozesses zwischen der Thüringer Landeskirche und der Kirchenprovinz Sachsen hat sich die seit heute Vormittag in Halle tagende Synode der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) zum Beginn ihres diesjährigen Treffens befasst. Weiterer Schwerpunkt der bis Samstag (1.4.) dauernden Tagung ist das Bildungskonzept für die EKM.
In seinem Bericht zur Lage ging der Thüringer Landesbischof Christoph Kähler, amtierender Vorsitzender der Föderationskirchenleitung, davon aus, dass sich die Föderation in einer "kritischen Phase" befindet. Neben der erfolgreichen Zusammenführung von Arbeitsbereichen mache angesichts der noch anstehenden Richtungsentscheidungen die anfängliche
Begeisterung einer Ernüchterung und auch Enttäuschung Platz. Sie führe die offene Standortfrage für das Kirchenamt, die anstehenden Sparmaßnahmen und die Suche nach einer einheitlichen Struktur auf der mittleren Ebene zu erheblichen Verunsicherungen unter der Mitarbeiterschaft. Auch lasse das Tempo des Föderationsprozesses viele Ängste etwa nach dem Verlust an regionaler kirchlicher Identität aufkommen. Dennoch dürften die Entscheidungen über die Zukunft der Föderation, die Kähler "mühsame Wege" nannte, nicht hinausgeschoben werden, da den Mitarbeitern bald eine Perspektive gegeben werden müsse. Er warb bei den 80 Kirchenparlamentariern dafür, sich die demografische Entwicklung als Anlass für den Föderationsprozess vor Augen zu führen: "Dass wir nicht über unsere Verhältnisse leben und wirtschaften können und dürfen, macht sich in Einschnitten bemerkbar, die den Föderationsprozess nötig gemacht haben, ihm aber nicht angelastet werden
dürfen." Kirche habe teil an dem gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Wandel. Wie sie damit umgehe, davon hänge auch ab, wie glaubwürdig sie in der Gesellschaft angesehen werde. Der Bischof erinnerte an den Anspruch, der beide Partnerkirchen verbinde: "Wir wollen, dass Gemeinden und Kirchen ihren Platz in der ostdeutschen Öffentlichkeit erringen und behalten. Wir wollen, dass die Gemeinschaft der evangelischen Christen erfahrbar bleibt, sichtbar und konkret wird."
Die für diese Ziele notwendige landeskirchliche Struktur könne keine der beiden Teilkirchen für sich allein aufrecht erhalten, sondern sei nur durch die Föderation lösbar.
In einem gemeinsam von der Präsidentin des Kirchenamtes, Brigitte Andrae, und dem Vizepräsidenten und Rechtsdezernenten, Dr. Hans-Peter Hübner, vorgetragenen Bericht wurde der Stand der Föderation reflektiert. Vor dem Hintergrund der im Februar gefassten Beschlüsse beider Landessynoden sei nun die Standortsuche für ein gemeinsames
Kirchenamt ergebnisoffener zu gestalten als zunächst von der Föderationskirchenleitung vorgesehen. So sollen mit einer
Machbarkeitsstudie neben Erfurt und Halle auch andere Standorte geprüft werden. Bereits bis Mitte Juli dieses Jahres soll die Machbarkeitsstudie vorliegen und bis September ausgewertet sein, so dass die Synoden der beiden Landeskirchen im November 2006 endgültig über einen Standort entscheiden können. Die Entscheidung über den favorisierten
Zusammenschluss der beiden Partnerkirchen soll allerdings nicht wie bisher vorgesehen im Herbst 2006 sondern gegebenenfalls erst im Frühjahr 2007 fallen. Zuvor soll eine Einigung über die Leitungs- und Verwaltungsstruktur der Kirchenkreise in den beiden Partnerkirchen und ein einheitliches Finanzierungssystem erreicht werden. Damit könne für
den gerade eingeleiteten Diskussionsprozess zur Struktur der mittleren Ebene mehr Zeit gegeben werden.
Auf der Tagesordnung des ersten Sitzungstages stand zudem die Einbringung eines Gesetzes, mit dem die Wahlen der Gemeindekirchenräte für die EKM neu und einheitlich geregelt werden sollen. Anlass dafür sind die für Herbst 2007 in der Kirchenprovinz Sachsen und in der Thüringer Landeskirche anstehenden Neuwahlen der Vorstände der Kirchengemeinden. In dem von der Föderationskirchenleitung vorgelegten Gesetzentwurf wird die Wahlperiode einheitlich auf sechs Jahre
festgelegt und die Größe der Gemeindekirchenräte neu definiert. Danach soll ein Gemeindekirchenrat mindestens vier und -- je nach Größe einer Kirchgemeinde -- höchstens 14 Mitglieder haben. Nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder soll hauptamtlich bei der Kirche beschäftigt sein dürfen. Nach dem Gesetzesvorschlag sollen alle konfirmierten Kirchenmitglieder
mit dem 16. Lebensjahr die Wahlberechtigung erlangen und jedes Kirchenmitglied ab dem 18. Lebensjahr soll wählbar sein. Entfallen soll zukünftig die Altersobergrenze für die Wahl zum Mitglied eines Gemeindekirchenrates. Diese liegt bisher in der Kirchenprovinz Sachsen bei 70 Jahren und in der Thüringer Landeskirche bei 68 Jahren.
Am morgigen Freitag (31.3.) steht die Bildungskonzeption für die EKM auf dem Programm der Synodaltagung. Die Konzeption soll nach der Einbringung ausführlich in Arbeitsgruppen und Ausschüssen diskutiert werden. Die
Beschlussfassungen sind für Samstag (1.4.) vorgesehen.
Hinweise für die Redaktionen: Unterlagen zu beiden Synoden sind im
Internet unter www.ekmd-online.de eingestellt (Pfad: Unsere Kirchen > Synoden).
Halle an der Saale - 30. März 2006