PM 153 | 01.10.2019
Gemeindekirchenratswahlen in der EKM: 11.500 Kandidaten stehen zur Wahl
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Friedemann Kahl, 0151-59128575
Landesbischof Kramer ermuntert zu hoher Wahlbeteiligung
Zwischen dem 5. und 27. Oktober werden die Gemeindekirchenräte der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab dem 14. Lebensjahr und damit etwa 630.000 Christen. Gewählt werden etwa 11.500 Kirchenälteste in 1.800 Gemeindekirchenräten für die Dauer von sechs Jahren. Um die Wahlbeteiligung zu steigern, werden Briefwahlunterlagen an Kirchenmitglieder direkt zugestellt. An dieser Aktion beteiligen sich über 75 Prozent der Kirchengemeinden.
„Sich mit seinen Gaben in die Gemeinde einzubringen und damit selbst etwas bewirken zu können, gehört für viele Menschen unverzichtbar zu ihrem evangelischen Christsein. Für die Gestaltung unserer Kirche braucht es Menschen, die sich als Kirchenälteste engagieren und Ernst machen mit dem Priestertum aller Gläubigen“, sagt Landesbischof Friedrich Kramer. „Ich ermuntere alle Gemeindemitglieder unserer Kirche, sich an der Wahl zu beteiligen und den Gemeindekirchenräten den Rücken zu stärken. Gleichzeitig danke ich den Kandidaten für ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und bete für ihre engagierte Arbeit.“
Die Gemeindekirchenräte werden in etwa 1.480 Einzelgemeinden und etwa 407 Kirchengemeindeverbänden gewählt. Die Kirchengemeinden konnten dafür einen Wahltermin zwischen dem 5. und 27. Oktober auswählen. Die Wahlbeteiligung im Jahr 2013 lag bei 31 Prozent. Im Vergleich zur Wahl im Jahr 2007 hatte sich die Beteiligung mehr als verdreifacht, da 2013 erstmals eine Briefwahl möglich war.
Hintergrund:
Gemeindekirchenräte sind die Leitungsgremien der Kirchengemeinden und Gemeindeverbände. Die Mitglieder, Kirchenälteste genannt, beschäftigen sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Außerdem entscheiden sie über Bauvorhaben, Haushalt und Vermögensverwaltung; und sie tragen die Verantwortung und Dienstaufsicht für die Mitarbeitenden, die direkt in der Kirchengemeinde angestellt sind.
Den Gemeindekirchenräten gehören neben den gewählten Kirchenältesten die Ordinierten an. Es ist ein Grundprinzip der EKM auf allen Ebenen, dass gewählte Ehrenamtliche und Hauptberufliche eine gemeinsame Kirchenleitung bilden. Die Wahlen der Gemeindekirchenräte bilden die Grundlage für die Zusammensetzung anderer wichtiger Gremien, denn die Kirchenältesten wählen die Mitglieder der Kreissynode und diese wählen einen Vertreter für die Landessynode.
Weitere Informationen im Internet: www.wahlen-ekm.de
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