PM 86 | 07.06.2005
Herbstsynode berät Finanzfragen und Stellenplan

Synode der Thüringer Landeskirche berät Finanzfragen und Orientierungsrahmen für Stellenplan bis 2012

Am gestrigen Donnerstagabend hat Finanzdezernent Oberkirchenrat Stefan Große der in Eisenach bis zum 16. November tagenden Landessynode der Thüringer Landeskirche den Finanzbericht vorgelegt: „Wir haben vorsichtig geplant und liegen mit dem für die Jahre 2003 und 2004 beschlossenen Doppelhaushalt richtig. Trotz der wirtschaftlich schwierigen Situation und geringerer Einnahmen aufgrund der angekündigten Steuerreform werden wir keine Kredite aufnehmen müssen. Wenn wir Maß halten, bleiben wir im Plan“, sagte Große.

Um eine langfristige und für alle kirchlichen Ebenen verbindliche Personalplanung zu erreichen und deren Finanzierbarkeit zu sichern, liegen der Synode Planungen für die Pfarrstellenstruktur vor. Um das in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Sparziel von drei Millionen Euro bis Ende 2007 zu erreichen, sollen unter anderem rund 35 Stellen eingespart werden, darunter 22 Pfarrstellen. Damit reduzieren sich die Stellen im Verkündigungsdienst von derzeit 639 auf 604. Darüber hinaus steht ein Orientierungsrahmen für die Stellenreduzierung bis Ende 2012 zum Beschluß. Nach diesem sollen ab 2008 die Stellen um weitere zehn Prozent von 604 auf 544 gekürzt werden. Dies sei dem prognostizierten Rückgang der Gemeindegliederzahlen zwischen 2008 und 2012 um 10 Prozent geschuldet. „Maßstab für eine langfristig angelegte Stellenplanung ist die Finanzierbarkeit. Wir können uns nicht am Arbeitsumfang orientieren. Unser Stufenmodell schützt uns aber davor, beim Sparen auf eine schiefe Ebene zu geraten, bei der es unablässig abwärts geht“, erläuterte Große.

Eingebracht hat Große auch einen Entwurf für die Änderung des kirchlichen Finanzierungsgesetzes. Danach sollen die Kompetenzen der Kreissynoden gestärkt werden. So sehe das Finanzierungsgesetz vor, den Kreissynoden ab 2005 die Finanzhoheit über die Personalausgaben zu übertragen. Der Stellenplan werde weiterhin von der Landessynode vorgegeben. Der Spielraum erhöhe sich für Kreissynoden dadurch, daß sich der Anteil der Pfarrstellen an der gesamten Zahl der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst zwischen 60 und 71 Prozent bewegen könne. So könnten Kreissynoden selbst Schwerpunkte setzen und beispielsweise Projektstellen einrichten. „Die Spielräume können jetzt für maßgeschneiderte Personallösungen in den Kirchenkreisen genutzt werden“, so Große.

Die Beschlüsse über die Personalplanung und die Änderung des Finanzierungsgesetzes stehen für Samstag auf der Tagesordnung der Synode, ebenso der Beschluß über die neuen „Leitlinien kirchlichen Lebens“.

Einen genauen Ablaufplan der Synode sowie Tagungsunterlagen finden Sie im

Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 0172/7962982


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