PM 34 | 28.03.2007
Kienbaum Gutachten zu Schuelerkosten von EKM kommentiert

Kienbaum-Gutachten bestätigt:
Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft müssen angehoben werden

„Das Gutachten offenbart keine Überraschungen“, so kommentiert Oberkirchenrat Christhard Wagner, Bildungsdezernent der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM), das heute vorgestellte Kienbaum-Gutachten. Das gemeinsam vom Thüringer Kultusministerium und Vertretern von Trägern freier Schulen in Thüringen in Auftrag gegebene Gutachten soll die Kosten eines staatlichen Schülers in Thüringen bestimmen. „Die Kostenermittlung ist für uns von existentieller Bedeutung, weil sie die Bezugsgrundlage für die Höhe der staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft bildet.“

Das Kienbaum-Gutachten bestätige die bereits im Steinbeis-Gutachten vorgelegten Ergebnisse: Die Schulen in freier Trägerschaft sind im Vergleich zu den staatlichen Schulen stark unterfinanziert. Mit den seit 2001 eingeleiteten Kürzungen habe die Landesregierung die freien Schulen immer stärker in Bedrängnis gebracht, so dass nun für einige Schulträger eine prekäre Lage eingetreten sei. „Das Ende der Fahnenstange ist erreicht“, so Wagner.

Marco Eberl, Referatsleiter Schulen im EKM-Kirchenamt, verdeutlicht dies am Beispiel der evangelischen Grundschule in Mühlhausen. Für diese Ganztagsschule erhalte die Schulträgerin im Jahr 2007 lediglich 4.325 Euro pro Schüler. Der staatliche Schüler , ohne Ganztagskonzept, würde nach dem Kienbaum-Gutachten aber bereits im Jahre 2005 6.874 Euro kosten. Bei 159 Schülern dieser Schule laufe dies auf eine Minderfinanzierung von 405.291 Euro für diese eine Schule hinaus. Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen mit zehn Schulen bedeute das eine Mehrbelastung für Elternhäuser und Schulträgerin in Millionenhöhe. Der Freistaat Thüringen und die örtlichen Schulträger würden dagegen bares Geld zu Lasten der Schulen in freier Trägerschaft einsparen.

„Die Gutachten zeigen, dass wir keine maßlosen Forderungen stellen“, so Eberl. „Die Schülerinnen und Schüler der Schulen in freier Trägerschaft sollen und dürfen nicht schlechter behandelt werden als die Schüler staatlicher Schulen.“ Deshalb gelte es jetzt, ausgehend von den nun bekannten Kosten eines staatlichen Schülers, einen angemessenen Anteil zu bestimmen. Bezuggrundlage müssten ohne Abstriche alle Kostenbereiche sein. Die Gespräche zwischen den freien Trägern und dem Kultusministerium hätten bereits begonnen. „Wenn die Gespräche weiterhin so konstruktiv wie bisher laufen“, ist sich Eberl sicher, „dann wird uns eine Annäherung der Finanzhilfen für freie Schulen an die tatsächlichen Kosten der staatlichen Schulen auch gelingen“. Die starke Unterfinanzierung in den Jahren 2006 und 2007 sei nicht fortschreibbar. Dies schade den freien Schulen ebenso wie dem Bildungsstandort Thüringen.

Bei Rückfragen: Marco Eberl, 0163-2494560


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