PM 100 | 08.11.2005
Kirchen fordern Verbesserungen an Kita Gesetz
Kirchen fordern gemeinsam Verbesserungen am Thüringer Kita-Gesetz vor dessen Verabschiedung
Die katholische und die evangelische Kirche in Thüringen fordern gemeinsam gravierende Änderungen am Entwurf des Thüringer Kindertagesstätten-Gesetzes, das im Dezember verabschiedet werden soll. „Bevor es dazu kommen kann, müssen erst noch einige Probleme gelöst werden“, sind sich die beiden kirchlichen Vertreter, Winfried Weinrich vom Katholischen Büro und Thomas A. Seidel vom Evangelischen Büro, einig.
Beide befürchten eine Beschädigung der Trägerlandschaft, da der Gesetzesentwurf nicht mehr den Vorrang freier und gemeinnütziger Träger wie bisher garantiere. Ebenso kritisiert wird die Absicht, allein Landkreise und kreisfreie Städte über den Bedarf an Kita-Plätzen entscheiden zu lassen. Bedarfspläne sollten vielmehr zwischen Gemeinden und freien Trägern festgelegt werden, fordern Seidel und Weinrich. Das, was sich in der Praxis bewährt hat, müsse gefestigt werden.
Die Kirchenvertreter warnen vor steigenden Elternbeiträgen, weil das neue Gesetz die Beteiligung der Kita-Träger an den Betriebskosten festschreiben soll. Nicht zuletzt die kirchlichen Träger hätten erhebliche Eigenleistungen bei den Investitionen für Kindertagesstätten erbracht und würden weitere tätigen. „Mehr ist einfach nicht möglich“, unterstreicht Seidel.
Als Alternative schlagen Seidel und Weinrich vor, die Infrastrukturpauschale des Freistaates künftig nur für Investitionen in Tageseinrichtungen und auf Dauer auch für Personal- und Sachkosten einzusetzen. So könnten verträgliche Elternbeiträge beibehalten werden. Das Geld sollte allerdings direkt an die Kita-Träger ausgezahlt werden und nicht über die Verwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte laufen. „Das wäre ein Verfahren ohne Umwege und mit weniger Bürokratie“, untermauert Weinrich das gemeinsame Anliegen.
Eine direkte Auszahlung an die Empfänger wird auch für das Thüringer Erziehungsgeld gefordert, dessen geplante Einführung beide Kirchenvertreter begrüßen. Gleichfalls positiv bewerten Seidel und Weinrich, dass auch nach dem Gesetzesentwurf nur pädagogische Fachkräfte in den Kitas eingesetzt werden dürfen. Freilich sei der Betreuungsschlüssel nicht ausreichend, der zudem keine Aussagen ab 2008 für behinderte Kinder enthalte. „Hier muss dringend nachgearbeitet werden, damit der in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten genannte Schwerpunkt ‚Bildung’ auch wirklich eingelöst werden kann“, fordern Seidel und Weinrich.
Bei Rückfragen:
Kirchenrat Dr. Thomas A. Seidel, Evangelisches Büro, 0172-4573708
Ordinariatsrat Winfried Weinrich, Katholisches Büro, 0361-6572214