PM 57 | 22.04.2013
Landesbischöfin plädiert erneut für Abschaffung der Residenzpflicht

Asylbewerber sollen sich frei bewegen dürfen

Ilse Junkermann, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), engagiert sich weiterhin für die Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber. In einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien im Thüringer Landtag bittet sie darum, sich für eine Erleichterung der Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge in Thüringen einzusetzen. „Es steht Thüringen gut zu Gesicht, Weltoffenheit und Toleranz auch mit einer Willkommenskultur zu verbinden, die für jeden Flüchtling erlebbar wird. Die Abschaffung der Residenzpflicht ist ein längst überfälliger humanitärer Akt. Wir setzen nach wie vor darauf, dass damit auch der Freistaat Thüringen ein deutliches Zeichen setzen wird“, so die Landesbischöfin.

Sie erinnert daran, dass über das Für und Wider der Residenzpflicht schon lange diskutiert wird. „Eine Erleichterung des Lebens von Migrantinnen und Migranten allerdings steht aus. Dabei sprechen sehr viele Argumente deutlich für eine Abschaffung der Residenzpflicht“, schreibt Ilse Junkermann. So mangele es in Thüringen an der notwendigen Infrastruktur für Flüchtlinge wegen deren geringen Zahl und der relativ kleinen Verwaltungseinheiten. Für viele Migrantinnen und Migranten fehle der Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen, sie litten unter Vereinsamung und könnten ihre Freunde in anderen Landkreisen nicht einfach besuchen. Auch das Recht zur freien Religionsausübung werde durch die erschwerten Möglichkeiten behindert, beispielsweise sei es oft nicht einfach, ein Gebetshaus aufzusuchen.

Ilse Junkermann stellt fest, dass sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die EKM seit Jahren für eine Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen. „In Thüringen haben schon im Jahr 2010 zahlreiche Prominente und 1.800 Unterstützer einen von mir gestarteten Aufruf unterzeichnet. Wir werden und können nicht nachlassen, uns hier zu engagieren. Dies gebietet das Evangelium. Wir stehen damit in einer in der Bibel fest verankerten Tradition“, so die Landesbischöfin. In ihrem Brief weist sie auf mehrere Geschichten von Menschen auf der Flucht und dem besonderen Schutz Gottes für diese hin, und schreibt dazu: „Die Aufnahme von Flüchtlingen gehört zu den grundlegenden biblischen Geboten“.

Hintergrund:
Asylbewerber durften sich in Thüringen zunächst nur in dem von der Ausländerbehörde zugewiesenen Gebiet und damit nur in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt aufhalten. Inzwischen wurde das frei zugängliche Gebiet auf angrenzende Landkreise und kreisfreie Städte erweitert, aber darüber hinaus brauchen sie in der Regel eine Verlassenserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde beantragt werden muss. Auf Antrag der Parteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wird das Thema in der Landtags-Sitzung vom 24. bis 26. April behandelt.

RÜCKFRAGEN

Susanne Sobko, 0162-2048755

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