PM 35-1 | 02.04.2007
Presse-Information zum Vorschlag der Kirchenleitungen für die endgültige Entscheidung der Synoden
Föderationsentwicklung auf der Zielgeraden
Vorschlag der Kirchenleitungen für die endgültige Entscheidung der Synoden
Bei parallelen Tagungen der Synoden der Thüringer Landeskirche und der Kirchenprovinz Sachsen vom 19.-21. April 2007 in Wittenberg wird die endgültige Entscheidung über die Fortentwicklung der Föderation fallen: Bleibt es bei einer Föderation oder kommt es zu einer vereinigten Kirche. Beschlossen werden auch der Standort für das gemeinsame Kirchenamt und der Bischofssitz.
Am 18. November 2006 hatten die Synoden der Thüringer Landeskirche und der Kirchenprovinz Sachsen zur Fortentwicklung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) und zu den Standorten von Kirchenamt und Bischofssitz in unterschiedlicher Weise votiert. Sie hatten sich grundsätzlich für eine gemeinsame Kirche ausgesprochen, etwa in der Standortfrage für das gemeinsame Kirchenamt und den Bischofssitz aber verschiedene Vorzugsvarianten vertreten. Diese Beschlüsse hatten auf beiden Seiten zu Irritationen geführt.
Daraufhin war eine „Verhandlungsgruppe“ eingesetzt worden. Aufgabe des zwölf-köpfigen Gremiums war es, Lösungsempfehlungen zu den ungeklärten Fragen in der Fortentwicklung der mitteldeutschen Kirchenföderation auszuhandeln, darunter die Standortfragen für das gemeinsame Kirchenamt und den Bischofssitz. Mit dem Vorschlag der Verhandlungsgruppe haben sich am vergangenen Freitag/Samstag (30./31. März) die Kirchenleitungen der beiden Landeskirchen und die Föderationskirchenleitung befasst und eine Beschlussvorlage für die Landessynoden verabschiedet.
Den Synoden wird ein Vereinigungsvertrag mit folgenden Eckpunkten vorgelegt:
- Die Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen vereinigen sich zum 1. Januar 2009 zu einer Landeskirche: „Vereinigte Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM)“.
- Die EKM wird durch eine Synode, eine Kirchenleitung, einen Bischof und das Kollegium des Kirchenamtes geleitet.
- Sitz des Kirchenamtes ist Erfurt.
- Bischofssitz ist Magdeburg.
- Dienstbeginn des gemeinsamen Bischofs ist der 1. Juni 2009; die gemeinsame Synode wählt den Bischof auf ihrer konstituierenden Tagung im Frühjahr 2009.
- Für die Zahl und die Sitze der Regionalbischöfe wird für den Herbst 2007 ein Kirchengesetz vorbereitet ; einer der Thüringer Regionalbischöfe muss Stellvertreter des Bischofs sein; ein Regionalbischof hat seinen Sitz in Eisenach.
- Es ist ein gemeinsames Finanzgesetz zu erarbeiten, dass den Landessynoden im Herbst 2007 vorzulegen ist; im Zuge des Vereinigungsprozesses sind Einsparungen zu erzielen.
- Die EKM setzt die Mitgliedschaften in der EKD und im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) fort und strebt die Mitgliedschaft in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) und der Union Evangelischer Kirchen (UEK) sowie im Lutherischen Weltbund (LWB) an; die reformierten Kirchengemeinden der KPS setzen ihre Mitgliedschaft im Reformierten Weltbund fort.
- Benachbarte Gliedkirchen der EKD können dem Vertrag beitreten.
Darüber hinaus hat die Föderationskirchenleitung festgestellt:
- Für die Errichtung des Kirchenamtes in Erfurt wird ein Gesamtkostenrahmen für die von beiden Kirchen aufzubringenden Mittel von 5 Mio Euro festgelegt.
- Das Kirchenamt soll nach der Entscheidung der Synoden mit der Planung für den Neubau beginnen.
- Die Zusammenführung des Kirchenamtes in Erfurt soll 2009 beginnen und 2010 abgeschlossen sein.
Der Verhandlungsgruppe gehörten an:
- für Thüringer Landeskirche: Landesbischof Dr. Christoph Kähler, Synodalpräsident Steffen Herbst, Oberkirchenrat Dr. Hans Mikosch, Superintendent Ralf-Peter Fuchs aus Schleiz, Dieter Fischer, Synodaler aus Dreitzsch bei Schleiz
- für die Kirchenprovinz Sachsen: Bischof Axel Noack, Präses Petra Gunst, Propst Dr. Matthias Sens, Superintendent Michael Kleemann aus Stendal, Wolf von Marschall, Synodaler aus Altengottern bei Mühlhausen
- für das gemeinsame Kirchenamt: Präsidentin Brigitte Andrae, Vizepräsident Oberkirchenrat Stefan Große
- die Leitung hatte Dr. Eckhart von Vietinghoff, Präsident des Landeskirchenamtes der Evang.-lutherischen Landeskirche Hannovers, die Geschäftsführung lag bei Oberkirchenrat Dr. Christoph Thiele, Kirchenamt der EKD