PM 035 | 13.03.2020
Reaktion auf Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen
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Stefan Große, 0361-51800501
EKM-Finanzdezernent: „Weg zu einer Einigung wird lang und schwierig“
Die Fraktionen von Grünen, Linke und FDP im Deutschen Bundestag haben einen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen vorgestellt. Das Gesetz würde die Voraussetzungen schaffen, damit die Länder Staatsleistungen rechtssicher durch jeweilige Ablösegesetze ablösen können.
Der Finanzdezernent der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Stefan Große, sagt zu dem Gesetzentwurf: „Dies ist eine interessante parlamentarische Initiative, mit der die Ablösung von Staatsleistungen grundsätzlich ermöglicht werden soll. Möglicherweise formuliert der Gesetzentwurf dafür einen ernstzunehmenden Rahmen. Damit müssten Kirchen und Länder nicht mehr querfeldein ins Gespräch gehen, sondern hätten einen gangbaren Pfad vor sich. Der Weg bis zu einer Einigung wird allerdings lang und schwierig sein, ist aber nicht unmöglich. Maßgebend ist für uns das Äquivalenzprinzip: Ablösung der Staatsleistungen bei vollem Wertersatz. Das ist unbestritten, steht auch so in dem Gesetzentwurf und ist Basis für die Verhandlungen. Aber zunächst muss das Gesetz durch den Bundestag.“
Hintergrund:
Staatsleistungen sind Gelder, die von den Bundesländern aufgrund der Staatskirchenverträge aus den frühen 1990er Jahren an die Landeskirchen gezahlt werden. Die Staatskirchenverträge sind die Grundlage, von der aus eine Ablösung verhandelt werden kann. Ihre historische Grundlage haben die Staatsleistungen darin, dass kirchliche Vermögensgegenstände im Jahre 1803 im Rahmen des sogenannten „Reichsdeputationshauptschlusses“ und schon weit davor dauerhaft in das Staatsvermögen eingezogen wurden. Damit übernahmen die Landesherren zugleich die Verpflichtung, die Besoldung und Versorgung der Pfarrer sicherzustellen. Das war nötig, weil der Kirche auf Dauer die wirtschaftliche Grundlage für die Deckung ihres Bedarfs entzogen war. Vereinfacht betrachtet handelt es sich um eine Art von Pachtersatzleistungen. Der Staat übernahm kirchliches Eigentum. Damit war die Kirche nicht mehr in der Lage, sich aufgrund der Pachterlöse von diesem Land zu finanzieren. Deshalb erfüllt damit der Staat eine Rechtsverpflichtung gegenüber der Kirche. Das wurde später so in die Weimarer Reichsverfassung und später das Grundgesetz übernommen. Der Gesetzentwurf von Grünen, Linke und FDP erkennt diese Rechtsverpflichtung an.
Die EKM erhielt im Jahr 2019 insgesamt rund 46,5 Millionen Euro an Staatsleistungen. Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: Thüringen 19,4 Millionen, Sachsen-Anhalt 25,4 Millionen, Sachsen 1 Million und Brandenburg 0,7 Millionen.
Weitere Informationen im Internet: www.kirchenfinanzen.de
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