PM 18 | 14.02.2006
Synode der Thuer Landeskirche tagt vom 16 18 2
Synode der Thüringer Landeskirche tagt vom 16. bis 18. Februar in Eisenach
Schwerpunkte: Zukunft der Föderation und Gemeindestrukturgesetz
Von Donnerstag bis Samstag dieser Woche (16.-18.2.) tagt in Eisenach die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen. Schwerpunktthema dieser ersten von zwei Synodaltagungen im Jahr ist die weitere Entwicklung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM). Am Beginn der Tagung steht traditionsgemäß der Bericht von Landesbischof Christoph Kähler. Darin wird er sich mit dem Profil evangelischen Glaubens und Wirkens auseinander setzen.
Vorgelegt wird den 66 Kirchenparlamentariern ein Vorschlag zur Gestaltung der Mittleren Ebene der Föderationskirche. Die in den beiden Partnerkirchen sehr unterschiedliche Struktur der Kirchenkreise war beim Start in die Föderation ausgespart worden. Zwei Jahre lang hat eine Arbeitsgruppe überlegt, wie die Leitung, Verwaltung und Finanzierung der Kirchenkreise gestaltet werden kann. „Das ist eine der härtesten Nüsse im Föderationsprozess. Akzeptieren die Landessynoden der beiden Teilkirchen den Vorschlag, dann werden die Kirchenkreise die Arbeit der Pastorinnen und Pfarrer eigenverantwortlich organisieren können, sie werden mehr finanzielle Spielräume für Schwerpunktsetzungen haben und Verwaltungskosten einsparen“, so Brigitte Andrae, Präsidentin des Kirchenamtes.
Die Landessynode wird sich zudem mit Eckpunkten für den Ausbau der Föderationskirche befassen. Die Vorschläge der Föderationskirchenleitung, die unter anderem das Bischofsamt und das Kirchenamt berühren, sollen noch vor Beginn der Synodaltagung, am morgigen Mittwoch, der Mitarbeiterschaft des Kirchenamtes in Eisenach und Magdeburg vorgestellt und erst dann öffentlich bekannt gemacht werden.
Auf dem Programm der Synodaltagung steht auch ein Kirchengesetz, das auf eine größere Flexibilität der Gemeindestrukturen zielt. „Wir wollen die Kirchgemeinden anregen, stärker zusammen zu arbeiten. Ein erster Schritt könnte beispielsweise sein, einen gemeinsamen Gemeindekirchenrat für mehrere Kirchgemeinden zu bilden. Hier sollen die Kirchenkreise selbst initiativ werden. Das hat die Verfassung der Thüringer Landeskirche bisher nicht vorgesehen“, erläutert Oberkirchenrat Dr. Hans-Peter Hübner, Vizepräsident und Rechtsdezernent des Kirchenamtes.
Hinweise für die Redaktionen:
Die Synodaltagungen sind öffentlich. Einen genauen Ablaufplan sowie die Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie in diesem Internet-Portal hier. Selbstverständlich halten wir Sie während der Synode auf dem Laufenden.
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 03691-212887 oder 0172-7962982