PM 72 | 28.04.2011
Thüringer Kultusministerium erhält 14.000 Euro von der Kirche
BEI RÜCKFRAGEN
Katja Werner, Kreiskirchenamt Gera, 0365-84013-67Überschuss aus der Bewirtschaftung einer Waldfläche im Schleizer Oberland
Das Thüringer Kultusministerium erhält von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) 14.000 Euro, die bei der Nutzung einer Waldfläche im Schleizer Oberland erwirtschaftet wurden. Laut eines unkündbaren Vertrages von 1932 ist dieses Geld „zur Verwendung schulischer Zwecke im Gebiet des ehemaligen Fürstentums Reuß-Schleiz“ vorgesehen. Die Summe errechnet sich aus der Hälfte des Überschusses des „Schleizer Geistlichen Hilfsfonds“ aus dem Jahr 2010. Die andere Hälfte wird laut Vertrag an den Kirchenkreis Schleiz überwiesen und soll „allgemein kirchlichen Zwecken im Gebiet des ehemaligen Fürstentums Reuß-Schleiz“ dienen.
Der bewirtschaftete Wald liegt im Saale-Orla-Kreis innerhalb der Gemarkungen Tanna, Gefell und Willersdorf. Er hat eine Gesamtfläche von 272,60 Hektar. Ökologische Besonderheiten: Schwarzstorch-Vorkommen; je eine Douglasie, Fichte und Weißtanne als Naturdenkmal; eine Schieferbruchhalde als Bodendenkmal sowie naturnahe Bäche, Höhlenbäume, Niedermoore und Erlensumpfwälder. Im vergangenen Jahr wurde für den „Schleizer Geistlichen Hilfsfonds“ vom Thüringer Forstminister Jürgen Reinholz die Urkunde zur Würdigung besonderer Leistung bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung übergeben.
Hintergrund:
Am 7./12. Oktober 1932 wurde zwischen dem Land Thüringen und dem Landeskirchenrat der Thüringer Evangelischen Kirche ein Vertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse, der Zweckbestimmung und der Verwaltung des Geistlichen Hilfsfonds abgeschlossen. Er erhielt den Status einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleiz. Aufgabe des Fonds ist es, bestimmte Pflichtleistungen (Naturalleistungen, Geldleistungen, Bauunterhaltung der Oberpfarreigebäude in Tanna) zu erbringen. Verbleibende Überschüsse sind zur Hälfte für kirchliche Zwecke im ehemaligen Fürstentum Reuß-Schleiz zu verwenden, die andere Hälfte ist an das Volksbildungsministerium Thüringens zu überweisen. Die Verwaltung des Hilfsfonds obliegt dem Landeskirchenrat. Die Jahresrechnung ist dem Volksbildungsministerium zur Kenntnis zu geben. Die Zustimmung des Ministeriums ist bei der Anstellung von Beamten sowie bei Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Vermögensanlagen einzuholen.